Gründung

Gründung

Das Wort Gründung (zu gründen) bezeichnet

  • im Bauwesen ein Tragelement zur Einleitung von Lasten eines Bauwerks in den Untergrund, siehe Gründung (Bauwesen)
  • im Rechtswesen das ins Leben Rufen eines Vereins, einer Gesellschaft oder einer Juristischen Person etc., siehe Gründung (Recht)
  • den historische Akt der Gründung einer Siedlung, siehe Stadtgründung
  • den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates, siehe Staatsgründung

Gründung [ˈgryːndʊŋ] ist

  • eine umgangssprachliche Variante des Wortes Gründünger siehe Gründüngung


Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Gründung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Gründung [1] — Gründung (Fundierung, Fundation), die Herstellung des Fundaments eines Bauwerkes (s. Grundbau) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Gründung — Bildung; Eröffnung * * * Grün|dung [ grʏndʊŋ], die; , en: das Gründen, Schaffen einer Einrichtung o. Ä.: die Gründung einer Partei. Syn.: ↑ Schaffung, ↑ Stiftung. Zus.: Familiengründung, Parteigründung, Vereinsgründung. * * * Grụ̈n|dung 〈f. 20〉 …   Universal-Lexikon

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