Flachgründung

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Unter einer Flachgründung wird im Bauwesen eine Form der Gründung verstanden, bei der die Bauwerkslasten direkt unterhalb des Bauwerks in den Untergrund geleitet werden.
In der Regel spricht man von "Flachgründungen", wenn die Fundamente nicht tiefer als drei Meter unter die Erdoberfläche reichen.

Bei der Flachgründung muss vor allem darauf geachtet werden, dass sie mindestens bis unter die Frostgrenze (in Deutschland mindestens 80 cm)[1] in den Boden einbindet. Dadurch wird verhindert, dass Hebungen und Setzungen, und damit Risse, beim Gefrieren des Bodens entstehen.

Verschiedene Arten von Flachgründungen

Beispiele für Flachgründungen sind Einzelfundamente, Streifenfundamente und Plattenfundamente, wie sie bei vielen Bauwerken verwendet werden.

Flachgründungen versus Tiefgründungen in der Baupraxis

Die Entscheidung ob eine Flach- oder eine Tiefgründung erforderlich ist, hängt davon ab wie groß die Lasten sind, die in den Baugrund geleitet werden müssen und wie tragfähig eben dieser Baugrund ist.
Bei zu großen Lasten, bzw. nicht ausreichend großen Fundamenten kann ein Grundbruch auftreten. Dabei sinkt das Fundament ein und der Boden wird entlang einer Gleitfuge seitlich verdrängt.
Sind größere Fundamente nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, muss eine Tiefgründung vorgenommen werden.

In der Praxis sind bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie kleineren Industrie- und Bürogebäuden Flachgründungen die Regel. Die Lasten aus dem Eigengewicht der Gebäude und dem Gewicht von Personen, Einrichtung und Maschinen lassen sich meistens problemlos auf eine vergleichsweise große Fundamentfläche übertragen, sodass der Boden den auftretenden Spannungen standhält.

Ein klassisches Beispiel für Tiefgründungen sind Hochhäuser. Hier müssen hohe Lasten (aus vielen Stockwerken) in den Boden geleitet werden. Die dafür verfügbare Fläche ist aber vergleichsweise klein und der Boden könnte den großen Spannungen, die bei einer Flachgründung auftreten würden, nicht standhalten.

Einzelnachweise

  1. DIN 1054:2010-12 "Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1" S. 40

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