- Fur semper in mora
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Der aus dem römischen Recht stammende Rechtssatz „fur enim semper moram facere videtur“, kurz „fur semper in mora“ bedeutet, dass ein Dieb immer im Verzug ist (gemeint ist der Verzug der Rückgabe der gestohlenen Sache). Dies hat zur Folge, dass der Dieb immer verschärft und auch für den zufälligen Untergang der Sache haftet, selbst dann wenn der Untergang der Sache für ihn weder vermeidbar, noch vorhersehbar war.
Dieser römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz hat in Deutschland in § 848 BGB seinen positiv-rechtlichen Niederschlag gefunden und gilt bis heute.
Weblinks
Wiktionary: fur semper in mora – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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