- Gaststudent
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Ein Gaststudent, auch Gaststudierender oder Zweithörer genannt[1], ist ein Student, der an einer Hochschule eingeschrieben ist, aber dort keine studentischen Mitgliedschaftsrechte ausübt, da er primär an einer anderen Hochschule als ordentlicher Student immatrikuliert ist.
Gaststudenten werden auch als visiting student, occasional fee paying student, individual mover, free mover[2] oder étudiant libre[3] bezeichnet.
Der Vorteil des Gaststudiums liegt darin, dass zwischen der eigenen und der Gastuniversität kein Abkommen nötig ist. Am Ende der belegten Kurse erhält der Student ein Zertifikat über die Kreditpunkte, die an der eigenen Universität angerechnet werden können. Ob dies möglich ist, sollte vorab geklärt werden. Die meisten Universitäten nehmen Gaststudierende auf.
Zweithörer sind darüber hinaus Studenten, die auch an ihrer Zweithochschule im Rahmen eines Parallelstudiums ein vollständiges Studium absolvieren.
Abgrenzung von verwandten Begriffen
Der Unterschied zwischen einem Gaststudenten und einem Austauschstudenten besteht darin, dass bei letzterem die Studiengebühren von einem Austauschprogramm übernommen werden.
Im Gegensatz zum Gaststudenten erhält ein Gasthörer (auf Französisch auditeur, auf Spanisch estudiante visitante, auf Portugiesisch aluno especial) kein Zertifikat der besuchten Kurse.
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