- Gasverbrauchseinrichtung
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Eine Gasverbrauchseinrichtung im erweiterten Sinne ist jedes Gerät, das Erdgas zur Energieumwandlung nutzt. Im engeren Sinne wird die Gasverbrauchseinrichtung über die EU-Richtlinie 90/396/EWG definiert.
Demnach gelten als Gasverbrauchseinrichtung
- Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von nicht mehr als 105 °C betrieben werden
- Gas-Gebläsebrenner und die zugehörigen Wärmetauscher
- Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind, wie z. B. Heißgaserzeuger
Entsprechende Produkte müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.
Weblinks
- Merkblatt zur EWG-Richtlinie im pdf-Format (PDF; 236 KB)
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