Gebrauchsanleitung

Gebrauchsanleitung
Gebrauchsanweisung für einen Notausgang über der Tragfläche eines Airbus A320

Nach Duden ist die Gebrauchsanweisung die „Anweisung, wie etwas zu gebrauchen ist“ und eine Bedienungsanleitung eine „Anleitung zur Bedienung (eines Geräts o. Ä.)“.

Gemäß dem Verbraucherrat des DIN [1] wird unter Bedienungsanleitung „eine vom Hersteller mitgelieferte schriftliche Anleitung zur richtigen Verwendung und Behandlung eines Gerätes oder eines Gegenstandes“ verstanden.

Inhaltsverzeichnis

Synonyme

Es gibt zu diesem Begriff zahlreiche Synonyme, die vor allem als erstes Wort „Gebrauchs-“, „Bedien“-, „Bedienungs“- und „Betriebs“- mit „-anleitung“ oder „-anweisung“ als zweitem Wort verbinden.

Begrifflich wird im Duden die Gebrauchsanleitung mit der Gebrauchsanweisung gleichgesetzt. Synonym mit der „Bedienungsanleitung“ wird auch nach Ansicht des DIN „Gebrauchsanleitung" und Bedienungsanweisung gebraucht, dabei sei „Bedienungsanleitung“ im Bereich der technischen Konsumgüter der am häufigsten verwendete Begriff für Anleitungen, wobei der Terminus „Anleitung“ oft als umgangssprachliche Abkürzung verwendet werde[1].

Bei der Benennung mit „Bedienung" und „Anleiten" werde impliziert, dass etwas bedient wird und damit der Schwerpunkt auf die Handhabung gelegt. Die Benennung „Gebrauchsanweisung" scheine verstärkt im Zusammenhang Verbrauchsartikeln wie etwa Medikamenten verwendet zu werden[1].

Die Bezeichnung Betriebsanleitung findet sich überwiegend im Maschinen- und Anlagenbau und wird auch in der Maschinenrichtlinie verwendet, die damit bezeichneten Dokumente richteten sich in der Regel an Fachpersonal, der Schwerpunkt liege hier gemäß dem Wortlaut auf dem "Betrieb"[1].

Die Bezeichnung Betriebsanweisung werde überwiegend im Unternehmenskontext verwendet und ihre Bedeutung sei im Unterschied zu den anderen Begriffen für Anleitungen explizit durch den Gesetzgeber festgelegt. Dieser Begriff werde auch ausnahmslos in den an die Betreiber von Anlagen gerichteten Unfallverhütungsvorschriften verwendet. Hier handele es sich um verbindliche Anweisungen, die die Mitarbeiter zu befolgen verpflichtet seien[1].

Die Bezeichnung Benutzerhandbuch für Anleitungen scheint vorzugsweise im Kontext der Beschreibung und Handhabung von Software verwendet zu werden und repräsentiere eine geordnete Zusammenstellung von Informationen, das auch als Nachschlagewerk dienen könne. Daher erwarte hier der Benutzer im Unterschied zur Bedeutung der Bezeichnungen "Bedienungsanleitung" oder "Gebrauchsanweisung" ein umfassenderes Werk, das über den reinen Bedienungsaspekt hinausgehende Informationen über das Produkt enthalte[1] .

Form

Aus den Definitionen des Duden und des DIN ergibt sich keine bestimmte Form von Gebrauchs-, Bedien- oder Betriebsanleitungen bzw. –anweisungen. Historisch bedingt waren und sind die häufigsten dieser Objekte gedruckte schriftliche Darstellungen auf Papier, die fallweise auch durch Bilddarstellungen ergänzt wurden. Zunehmend werden auch erklärende Grafiken ohne schriftliche Erläuterungen als Anleitung herausgegeben.

Mit der weiten Verbreitung von Computern und Bildschirmdarstellungen werden Anleitungen auch auf elektronischen Datenträgern wie CD-ROM oder gar über das Internet herausgegeben. Moderne Techniken lassen es auch zu, schriftliche oder bildliche Gebrauchsanleitungen auf der Oberfläche von Produkten selbst anzubringen.

Erstellung

Die Art der Ausführung liegt sowohl in der äußeren Form als auch der inhaltlichen Qualität und des Umfanges im Ermessen und in den Fähigkeiten des Herausgebers begründet. Grundsätzlich gehören Betriebs-, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen alle zum Oberbegriff der Benutzer- oder Produktinformation oder allgemeiner zur Technischen Dokumentation. In großen Organisationen oder Produktionsunternehmen werden Gebrauchs- bzw. Betriebsanleitungen von Technischen Redakteuren verfasst.

Rechtliches

Aus gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Produktarten oder Beschaffenheiten ergeben sich teilweise wiederum rechtlich relevante Anforderungen an die Inhalte einer Gebrauchsanleitung, so vor allem dann, wenn die geforderten Angaben auf dem Produkt selbst (z. B. wegen geringer Größe) nicht angebracht werden können. Beispiele sind die Hinweise zu Entsorgung und Recycling, die dann in der Gebrauchsanleitung erscheinen müssen,

Fehlerhafte, unverständliche oder unvollständige Gebrauchsanleitungen können im Sinne der Produkthaftung bei Fehlern oder Schäden die juristische Bewertung der Haftungsfrage beeinflussen.

Der juristische Sprachgebrauch weicht von dem in der anwendenden Industrie ab: Die genannten Dokumente zählen hier zu den Instruktionen. Dokumentation im engeren juristischen Sinn umfasst dagegen nur Protokolle und Belege zum Werdegang eines Produktes, also über Entwicklung, Produktion, Prüfung, Auslieferung(sweg).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen: Probleme aus Verbrauchersicht und Lösungsansätze zur Verbesserung technischer Anleitungen, Herausgeber: Verbraucherrat des DIN, Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin

Literatur

  • Joachim Kallinich (Hrsg.): Erst lesen – dann einschalten! Zur Geschichte der Gebrauchsanleitung. Museum für Post und Kommunikation, Berlin 1997, ohne ISBN (Inhaltsverzeichnis als PDF)
  • Jasmin Meerhoff: „Read me!“ Eine Kultur- und Mediengeschichte der Bedienungsanleitung, Transcript Verlag, Bielefeld 2011 ISBN 978-3-8376-1625-5

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