Betreiber

Betreiber
Betriebswirtschaftlich relevante Wirtschaftseinheiten

Ein Betrieb ist eine systemunabhängige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung. Konstitutive Merkmale des Betriebs sind nach Erich Gutenberg die Kombination von Produktionsfaktoren, das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und das Prinzip des finanziellen Gleichgewichts. Betriebe kommen in allen Wirtschaftssystemen vor und transformieren aus prozessorientierter Sicht Inputs zu Outputs. Innerhalb einer marktwirtschaftlichen Ordnung werden grundsätzlich zwei Betriebstypen unterschieden: Unternehmen sowie öffentliche Betriebe und Verwaltungen. Eine Zentralverwaltungswirtschaft kennt dagegen diese Unterscheidung nicht.[1]

Begriff

Im deutschen Wirtschaftsrecht wird herkömmlich zwischen dem Betrieb und dem Unternehmen unterschieden. Der Betrieb wird definiert als technisch-organisatorische, das Unternehmen als rechtliche Einheit. Im Gegensatz zu obigem Schaubild ist der Begriff Betrieb dann kein Oberbegriff zum Unternehmen.

Die genaue Begrifflichkeit ist unklar. Die herkömmliche Terminologie wird kaum hinterfragt. Traditionell gilt Folgendes:

Für den Bereich des Arbeitsrechts existiert in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Definition des Betriebsbegriffs. Es wird von einem allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff ausgegangen, der in den einzelnen Arbeitsgesetzen zumeist vorausgesetzt, teils modifiziert wird. Maßgeblich ist die jeweilige Rechtsprechung zu den jeweiligen Gesetzen.

Nach der klassischen allgemeinen arbeitsrechtlichen Definition des Betriebes ist dieser eine "organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt"[2].

In älteren Definitionsformeln erfolgt der Zusatz "(Zwecke,) die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen"[3]. Letzteres zur Abgrenzung vom Privathaushalt.

Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Eine Kauffrau, die einen Tante-Emma-Laden betreibt, betreibt als Unternehmerin ein Unternehmen in einem Betrieb (ihrem Ladengeschäft). Das Unternehmen VW AG betreibt sein Unternehmen in einer Vielzahl von Betrieben (konkret: inbes. Autofabriken).

Nach herrschender Lehre besteht auch die Möglichkeit, dass ein Betrieb von mehreren Unternehmen betrieben wird (Gemeinschaftsbetrieb oder gemeinsamer Betrieb). Dies setzt einen einheitlichen Leitungsapparat voraus.

Unter einem Betrieb ist umgangssprachlich auch das Gebäude zu verstehen, in dem sich ein Betrieb befindet – die „Betriebsstätte“. Häufig wird außerdem diejenige Organisationseinheit eines Unternehmens als Betrieb bezeichnet, in der die Herstellung des Produktes geschieht.

Im Sinne des Rats- und Kommissionsrechtes der Europäischen Union ist ein Betrieb definiert als die Gesamtheit der vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten, die sich im Gebiet eines Mitgliedstaates befinden. Erstrecken sich die Produktionseinheiten auf mehrere Mitgliedstaaten, liegen demzufolge mehrere Betriebe vor.

Einzelnachweise

  1. Schierenbeck, Henner (2003): Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg Wissenschafts-Verlag, München, Seite 23.
  2. BAG [25.05.2005] - 7 ABR 38/04 - NZA 2005, 1080 Os. = NJOZ 2005, 3725 (3727)
  3. BAG [23.03.1984] - 7 AZR 515/82 - AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969 [zu I 2 a aa]

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