- Geding
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Geding wurde bei den Germanen der Vertrag genannt.
Der Begriff blieb noch bis ins Mittelalter präsent, als man die Eventualbelehnung mit Geding bezeichnete. Der bedingt Beliehene hieß Gedingsmann, der Lehnsherr, der die Belehnung mit Geding erteilt hatte, wurde Gedingsherr genannt. Man verwendete den Begriff auch für die Zusammenkünfte, auf denen solche Verabredungen förmlich getroffen wurden.
Noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts bezeichnete man die Verabredung zur Akkordarbeit als Geding. Im Bergbau wird die Akkordarbeit bis heute Gedinge genannt. Das Strafgeding wurde später Konventionalstrafe genannt.
Weblinks
- Geding(e) im Deutschen Rechtswörterbuch
Kategorien:- Privatrechtsgeschichte
- Rechtsgeschichte (Deutschland)
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