- Gemeindebulle
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Der Gemeindebulle oder auch Dorfstier war ein von der Gemeinde gehaltener Zuchtbulle. Bevor die Künstliche Besamung der Kühe möglich war, kaufte der Bürgermeister oder der Landrat einen Zuchtbullen für die Gemeinde, wozu er bis zum Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet war. In vielen Gemeinden wurde diese Verpflichtung allerdings seit den 1970er Jahren aufgrund freiwilliger Vereinbarungen mit den Vatertiernutzern nicht mehr nachgekommen.
Der Gemeindebulle wurde bei einem Bauern untergestellt, welcher dafür als Entschädigung Nutzungsrechte an Gemeindeland oder eine finanzielle Zuwendung (welche oft darin bestand, dass er den Bullen kostenlos nutzen konnte) erhielt. Dieser Bulle deckte gegen eine geringe Gebühr die Kühe der Gemeinde und trug zum Zuchtfortschritt bei den in der Gemeinde gehaltenen Kühen bei. Überliefert sind auch Garantien, welche bei einem erfolglosen Deckakt die weiteren Deckakte bis zur erfolgreichen Deckung der Kuh kostenfrei stellten.
Die Tradition des Gemeindebullen wurde auch von Genossenschaften der Bauern übernommen. In einigen Gegenden wurde an Pfingsten der Gemeindebulle geschmückt und man ließ ihn auf der Pfingstwiese weiden.
Im Deutschen Rechtswörterbuch finden sich Quellen aus dem 14. Jahrhundert zum Begriff des Dorfstiers.
Neben dem Gemeindestier wurden meist auch Gemeindeeber gehalten.
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