- Gemeindevorsteher
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Als Gemeindevorsteher (umgangssprachlich auch: Ortsvorsteher, Gemeinsmann oder Gemeindemann) wird in der Schweiz der Vorsitzende oder Angehörige der Exekutive einer Gemeinde bezeichnet.
Der Begriff war bis 1945 auch in Deutschland die übliche Bezeichnung für den Bürgermeister einer kleineren Gemeinde, gelegentlich wird er auch heute noch umgangssprachlich verwendet. In Österreich und mehreren deutschen Bundesländern wird die Bezeichnung Ortsvorsteher für den Leiter einer Teilgemeinde (Ortsteil, Dorf) verwendet. Er vertritt den Ort gegenüber der zuständigen Gemeinde.
Im Fürstentum Liechtenstein ist der Gemeindevorsteher der oberste Vertreter der jeweiligen Gemeinde. Der Titel entspricht dem eines deutschen Bürgermeisters. Er gehört von Gesetzes wegen dem Gemeinderat als Mitglied und Vorsitzender an und wird in einem besonderen Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl bestimmt. Er wird durch einen Vizevorsteher vertreten. Nur im Hauptort Vaduz wird der Titel Bürgermeister verwendet.
Daneben ist Gemeindevorsteher die gebräuchliche Bezeichnung für die Mitglieder eines kirchlichen Gemeindevorstandes.
Siehe auch:
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