Gemeinsame Service-Stellen für Rehabilitation

Gemeinsame Service-Stellen für Rehabilitation

Gemeinsame Service-Stellen für Rehabilitation sind in Deutschland im Jahr 2002 bundesweit in Umsetzung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs SGB IX von den Rehabilitationsträgern eingerichtet worden.

Mit diesen „gemeinsamen“ Servicestellen soll vermieden werden, dass der Versicherte nacheinander verschiedene Sozialversicherungsträger aufsuchen muss, um die Zuständigkeit für einen Versicherungsfall zu ermitteln.

Die gemeinsamen Service-Stellen sollen das Anliegen des Versicherten klären, Reha-Anträge aufnehmen und den zuständigen Reha-Träger ermitteln. Von der Gemeinsamen Service-Stelle wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Reha-Antrag weitergeleitet. Auch in laufenden Reha-Verfahren kann sich der Bürger erneut an die Gemeinsame Service-Stelle wenden.

Organisatorisch beteiligt sind vor allem die gesetzlichen Rentenversicherungs-, Unfallversicherungs- und Krankenversicherungs-Träger, die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie auch die formal nicht als Rehabilitationsträger geltenden Integrationsämter.

Literatur

  • Bernhard van Treeck, Siegfried Wurm & Harry Fuchs (2008): Gemeinsame Servicestellen, Neurotransmitter 12, 18-21

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