- Gemeinsamer Antrag
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Als Gemeinsamer Antrag wird das Verfahren der Agrarförderung in Baden-Württemberg für die Gewährung von Ausgleichszahlungen an landwirtschaftliche Betriebe bezeichnet. Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter Flächen können dabei über verschiedene Förderprogramme Zuwendungen, Ausgleichszahlungen und Beihilfen beantragen. Hierzu zählt die Einheitliche Betriebsprämie und die Direktzahlungen (Prämie für Eiweißpflanzen, Beihilfe für Energiepflanzen, Flächenzahlung für Schalenfrüchte), die aus EU-Mitteln finanziert werden. Die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion stellt einen grundlegenden Systemwechsel der Agrarförderung dar. Die Prämien sind nicht mehr an eine bestimmte Produktion gebunden, sondern vor allem daran, dass die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden. Auch Zahlungen für besondere Umweltleistungen im Rahmen des MEKA-Programms, die Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) sowie der Ausgleich für Bewirtschaftungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten werden über den Gemeinsamen Antrag geltend gemacht.
Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen den Gemeinsamen Antrag jährlich bei einer der für sie zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde in einem der 35 Landratsämter in Baden-Württemberg stellen.
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