Gemeinschaftswaren — Status einer Ware nach dem Zollkodex der Europäischen Union (VO EWG 2913/92 vom 12.10.1992, ABl EG Nr. L 302 vom 19.10.1992). Waren, die entweder vollständig im Zollgebiet der EU gewonnen oder hergestellt wurden oder aus dem Drittland kommend, in … Lexikon der Economics
Zollamtliche Überwachung — Unter zollamtlicher Überwachung versteht man in Deutschland die allgemeinen Maßnahmen der Zollbehörden, um die Einhaltung des Zollrechts und gegebenenfalls der sonstigen für Waren unter zollamtlicher Überwachung geltenden Vorschriften zu… … Deutsch Wikipedia
Gemeinschaftliches und gemeinsames Versandverfahren — Ein Gemeinschaftliches Versandverfahren (gVV) ist ein europäisches Abkommen, das den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und assoziierten Ländern regelt. Das GVV ermöglicht die Beförderung von Waren ohne aufeinanderfolgende… … Deutsch Wikipedia
Nichtgemeinschaftswaren — nach Art. 4 Nr. 8 ZK andere als ⇡ Gemeinschaftswaren. In aller Regel handelt es sich hierbei zunächst bei der Einfuhr um unverzollte Drittlandswaren, die einem Zollverfahren zugeführt werden müssen. Mit Überführung in den zollrechtlich freien… … Lexikon der Economics
Versandverfahren — regelt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der am Außenhandel beteiligten Personen die Beförderung von Waren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gelegenen Orten. Das für alle Mitgliedstaaten geltende… … Lexikon der Economics
Zollfahndung — Zollverwaltung, häufig auch „der Zoll“, ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden… … Deutsch Wikipedia
Zollverwaltung — Zollverwaltung, häufig auch „der Zoll“, ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden… … Deutsch Wikipedia
Freizone — I. Zollrecht:1. Begriff: Der frühere zollrechtliche Begriff Freihafen ist durch den Begriff F. abgelöst und um den Begriff Freilager ergänzt worden. Derartige Einrichtungen dienen generell dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von… … Lexikon der Economics
Bremen-Häfen — Stadtteil von Bremen Häfen (ohne Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven) Basisdaten Rang Fläche: 26,595 km² … Deutsch Wikipedia
Bremer Freihafen — Stadtteil von Bremen Häfen (ohne Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven) Basisdaten Rang Fläche: 26,595 km² … Deutsch Wikipedia