Gemeinschaftsware

Gemeinschaftsware

Alle Güter und Waren werden laut Zollkodex in zwei Gruppen von zollrechtlichen Status eingeordnet, den der Gemeinschaftsware[1] und der Nichtgemeinschaftsware.[2]

Inhaltsverzeichnis

Gemeinschaftsware

Über Waren und Güter im Status der Gemeinschaftsware darf der entsprechende Wirtschaftsbeteiligte unabhängig von den Zollbehörden grundsätzlich frei verfügen.

Um als Gemeinschaftsware klassifiziert zu werden muss ein Gut eine von zwei Bedingungen erfüllen.

a) Es muss vollständig im Gebiet der Zollunion gewonnen oder hergestellt worden sein und darf dabei keine Nichtgemeinschaftswaren als Bestandanteile der Be- oder Verarbeitung gehabt haben.

b) Ware die als Nichtgemeinschaftsware klassifiziert ist kann durch ein ordnungsgemäß durchgeführtes Zollverfahren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Damit erhält sie den Status der Gemeinschaftsware.

Beispiele für Gemeinschaftsware

Ein komplett in Deutschland hergestelltes Fahrrad oder ein in Spanien geborener Hund gilt als Gemeinschaftsware.

Gemeinschaftswaren, die das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen verlieren beim Grenzübertritt ihren Status als Gemeinschaftsware und werden somit im weiteren als Nichtgemeinschaftsware betrachtet.

Der Status der Gemeinschaftsware ist in Artikel 4, Nr. 7 des Zollkodex geregelt.

Nichtgemeinschaftsware

Nichtgemeinschaftsware unterliegt der zollamtlichen Überwachung und darf vom Wirtschaftsbeteiligten nicht oder nur in dem von der Zollverwaltung zugelassenem Umfang verfügen. Nichtgemeinschaftswaren sind alle Waren, die nicht den Kriterien der Gemeinschaftsware entsprechen.

Beispiele für Nichtgemeinschaftswaren

Waren die nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden oder im Zollgebiet der Gemeinschaft unter Verwendung von Nichtgemeinschaftswaren gewonnen wurden. Waren aus Drittländern, die in ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, das keine Erhebung von Abgaben beinhaltet, überführt worden sind. Das wären zum Beispiel die aktive Veredelung, das Zolllagerverfahren oder die vorübergehende Verwendung.

Der Status der Nichtgemeinschaftsware ist in Artikel 4, Nr. 8 des Zollkodex geregelt.

  1. http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/d0_status_der_ware/index.html
  2. http://www.importzoll.eu/zoll-grundlagen/was-ist-eigentlich-diese-gemeinschaftsware-nichtgemeinschaftsware/

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zollrechtlicher Status — Alle Güter und Waren werden laut Zollkodex in zwei Gruppen von zollrechtlichen Status eingeordnet, den der Gemeinschaftsware[1] und der Nichtgemeinschaftsware.[2] Inhaltsverzeichnis 1 Gemeinschaftsware 1.1 Beispiele für Gemeinschaftsware …   Deutsch Wikipedia

  • Intrahandelsstatistik — Intrastat kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik oder ICTS beruht auf der EG Verordnung Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten, welche am 1. Januar 2005 die vormalige EWG Verordnung Nr …   Deutsch Wikipedia

  • Versandschein — Ein Versandschein ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Man unterscheidet folgende Versandscheine: T1 für Nichtgemeinschaftswaren (früherer Begriff: Zollgut) im gemeinschaftlichen Versandverfahren T2 für… …   Deutsch Wikipedia

  • Zollrechtlich freier Verkehr — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Versandanmeldung — Eine Versandanmeldung (auch: Versandschein) ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtgemeinschaftsware innerhalb der EU verwendet. Das Versandverfahren kann elektronisch (via NCTS)… …   Deutsch Wikipedia

  • Bremen-Häfen — Stadtteil von Bremen Häfen (ohne Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven) Basisdaten  Rang  Fläche: 26,595 km² …   Deutsch Wikipedia

  • Bremer Freihafen — Stadtteil von Bremen Häfen (ohne Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven) Basisdaten  Rang  Fläche: 26,595 km² …   Deutsch Wikipedia

  • Bremische Häfen — Stadtteil von Bremen Häfen (ohne Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven) Basisdaten  Rang  Fläche: 26,595 km² …   Deutsch Wikipedia

  • Freiverkehr — Der Freiverkehr ist ein nicht amtlicher Terminus im deutschen Rechtswesen. Er findet Anwendung im Aktienrecht und im Zollrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Freiverkehr im Aktienrecht 1.1 Hintergründe 2 Freiverkehr im Zollrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Intrastat — (kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik, auch ICTS) beruht auf der EG Verordnung Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten, welche am 1. Januar 2005 die vormalige EWG Verordnung Nr.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”