Generalquittung

Generalquittung

Eine Generalquittung ist eine vor allem im hanseatischen Raum gebräuchliche Erklärung zur Beendigung von Streitigkeiten und Schaffung klarer Verhältnisse.

Die Erteilung einer Generalquittung kann weitreichende Rechtsfolgen haben. Sie ist der Auslegung zugänglich und kann - vergleichbar der im Arbeitsrecht verbreiteten Ausgleichsquittung - neben der Wissenserklärung, die Leistung empfangen zu haben, zugleich ein Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages, eine Verzichtserklärung oder ein negatives Schuldanerkenntnis enthalten und damit eine Verfügung über eine bestehende Forderung darstellen.

Eine Generalquittung in einem gerichtlich protokollierten Vergleich soll im Interesse des Rechtsverkehrs klare Verhältnisse schaffen und künftigen Streitigkeiten vorbeugen. Sie erfasst grundsätzlich auch bereits titulierte Ansprüche der Parteien.

Fundstellen: BGH Urt. v. 13. Januar 1999, Aktenzeichen: XII ZR 208/96, OLGR Bremen 2006, 144-145

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