- Genfer Siegel
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Das Genfer Siegel (auch als Genfer Punze oder Poinçon de Genève (frz.) bezeichnet) ist eine gesetzlich geschützte [1] Qualitäts- und Ursprungsbescheinigung für mechanische Uhren, die im Kanton Genf gebaut und reguliert werden.
Ursprünglich 1886 eingeführt, wurden die Bedingungen in den vergangenen Jahren ausgebaut und umfassen heute zwölf Kriterien, die zusammengefasst folgende Punkte betreffen:
- Produktion, Zusammenbau und Regulierung des Uhrwerks erfolgt ausschließlich auf dem Genfer Kantonsterritorium
- Höchste Qualität sämtlicher Bestandteile eines Uhrwerks
- Sämtliche Stahlkanten, Schraubenköpfe und weitere, genau definierte Oberflächen müssen geschliffen oder poliert sein
- Vorgeschriebene Rubinlager
- Bestimmte Konstruktionsmerkmale bei der Mechanik, so ist beispielsweise die Verwendung von Drahtfedern verboten
Uhren, die diese Kriterien erfüllen und die entsprechende Prüfung bestehen, dürfen das Genfer Siegel, die Abbildung des Genfer Staatswappens, auf der Platine oder der Brücke des Uhrwerks führen. Alle Kriterien für das Genfer Siegel betreffen die Qualität der Herstellung und Verarbeitung, nicht aber die Ganggenauigkeit einer Uhr.
Die einzigen Uhrenhersteller, die das Genfer Siegel auf sämtlichen mechanischen Werken ihrer Manufaktur anbringen dürfen, sind Patek Philippe und Roger Dubuis.
Fussnoten und Quellen
Kategorie:- Uhrentechnik
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