- Genitor
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Als Genitor (lat. Erzeuger, Schöpfer, Urheber) werden diejenigen Lebewesen bezeichnet, die im Rahmen der Fortpflanzung ihre Erbanlagen an Nachkommen weitergegeben haben.
Der Begriff ist vor allem im Zusammenhang mit künstlichen Befruchtungen von Bedeutung: Durch In-vitro-Fertilisation kann eine Frau ein Kind gebären, das aus der Eizelle einer anderen Frau entstanden ist (vgl. Leihmutterschaft), diese wird dann als Genitor des Kindes bezeichnet. Kraft Gesetz ist in Deutschland immer die Frau, die das Kind gebiert, die Mutter.
Siehe auch: biologische Elternschaft
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