- Biologische Elternschaft
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Als biologische Elternschaft wird die Elternrolle von Mutter und Vater bezeichnet, die diese durch Geburt bzw. Zeugung eines Kindes einnehmen.
Zu unterscheiden ist die biologische Elternschaft insbesondere von der juristischen Elternschaft und der sozialen Elternschaft.
Bei einer natürlichen Zeugung und Geburt gibt es genau eine biologische Mutter und einen biologischen Vater (Genitoren). Bei Kindern, die mit Hilfe der Reproduktionsmedizin gezeugt bzw. ausgetragen oder geboren wurden, ist die biologische Elternschaft nicht notwendigerweise eindeutig zu bestimmen (vgl. z. B. Leihmutter), das heißt sie ist unter Umständen (bisher nur im Falle der Mutter) von der genetischen Elternschaft zu trennen.
Siehe auch
Blutsverwandtschaft, Herkunftseltern, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsfeststellung
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