- Gentry
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Als Landed Gentry bezeichnet man seit dem 16. Jahrhundert in England eine nicht genau abgegrenzte Schicht des gehobenen Bürgertums und niederen Adels im Gegensatz zum höheren Adel (Peers oder Nobility), zu der vor allem Landbesitzer und Geistliche, seit dem späteren 19. Jahrhundert auch Akademiker zählten. Die Gentry war sozial den Gemeinen (einfachen Bürgern) und Unfreien übergeordnet.
Entwicklung
Hervorgegangen ist die Gentry aus der Verschmelzung des niederen Adels mit der schmalen Schicht wohlhabender bürgerlicher Landbesitzer (Gemeiner, commoners) im frühneuzeitlichen England. Im Unterschied zu den Yeomen (Freibauern) bestellte die Gentry ihr Land nicht selbst, sondern bezog ihr in der Regel beträchtliches Einkommen aus der Verpachtung. Zur Gentry gehört ebenfalls der Landklerus. Die Angehörigen der Gentry führten ursprünglich keine (erblichen) Adelstitel, heute werden ihr auch die Baronets, die Knights (Ritterschaft) nur in Ausnahmen zugerechnet.
Die Gentry spielte im Vorfeld der Industrialisierung eine wichtige Rolle, indem sie mit Einhegungen (Enclosures) die der Öffentlichkeit gehörenden Weiden (Allmenden) in ihren Besitz brachte und somit verkleinerte. Dies kann als ein Mitfaktor gesehen werden für die im 19. Jahrhundert massiv erfolgende Abwanderung der einfachen Landbevölkerung (Landflucht) in die Städte, wo sie dann das Proletariat bildete.
Anwendung auf China
Außerhalb Großbritanniens gab es eine vergleichbare Schicht nicht, mit Ausnahme von China, wo der Begriff besonders in der englischsprachigen Fachliteratur auf das etwa eine Prozent der Bevölkerung angewandt wird, das alle drei Staatsexamen, Präfektur-, Provinz- und Palastprüfung, absolviert hatte. Diese Prüfung wurde erst 1905 durch die Eingaben und Anträge der Reformer (u.a. Zhang Zhidong und Yuan Shikai) in den 1890er Jahren abgeschafft.
Siehe auch
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