- Gerechter Preis
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Der gerechte Preis (lateinisch iustum pretium) bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre einen Preis, der nach ethisch-normativen Kriterien gebildet wird. Frühe Ökonomen forderten eine staatliche Festlegung von Preisen, so dass diese die Arbeit und Ausgaben für Vorleistungen aufwiegen sollten.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Bereits Aristoteles befasste sich mit einer gerechten Preisbildung. Der gerechte Preis war später in der vom Christentum geprägten Scholastik von großer Bedeutung, so bei Thomas von Aquin und Albertus Magnus.
Heutige Bedeutung
Das Konzept des gerechten Preises wird heute in den Wirtschaftswissenschaften auf breiter Front als nicht praktikabel angesehen – u. a. weil es keine objektive Möglichkeit zur Bestimmung eines „gerechten“ Preises gibt. Heute wird mehrheitlich das Marktpreis-Prinzip akzeptiert, das die Preisbildung dem Angebot und der Nachfrage überlässt. Weicht der Marktpreis jedoch zu sehr vom „gefühlten“ gerechten Preis ab, so greift die Politik auch heute noch in die Preisbildung ein – beispielsweise durch staatliche Zulagen, steuerliche Absetzbarkeit, eine reduzierte Mehrwertsteuer, gesetzliche Regelungen wie Ver- oder Gebote. Im Fall der steigenden Rohölpreise reagierte die deutsche Bundesregierung durch die Freigabe staatlicher Lagerbestände.
Fairer Handel
Hauptartikel: fairer Handel
Im Außenhandel wird unter dem Stichwort fairer Handel von einer Reihe von Organisationen versucht, Waren aus Entwicklungsländern zu einem fairen (das heißt gerechten) Preis zu verkaufen.
Abgrenzung: Fair Value
Im Rahmen der Bewertung von Vermögensgegenständen nach IFRS wird ein Fair Value ermittelt. Dieser ist aber gerade kein gerechter Preis im Sinne dieses Artikels sondern der Versuch, eine Bewertung möglichst nah am Marktpreis zu finden.
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