- Bezirksgericht
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Der Begriff des Bezirksgerichts wird je nach Staat unterschiedlich verwendet:
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
→ Siehe auch: DDR-Justiz
In der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern bestanden Bezirksgerichte als zweite Instanz für Rechtsmittel gegen Urteile und andere Entscheidungen der Kreisgerichte sowie als erste Instanz für Strafsachen mit hoher Strafandrohung. Den Bezirksgerichten war das Oberste Gericht der DDR in Berlin übergeordnet. Inzwischen ist die bundeseinheitliche Gerichtsverfassung nach dem Gerichtsverfassungsgesetz auch in den neuen Bundesländern errichtet. Die Bezirksgerichte sind in Landgerichte und Oberlandesgerichte umgewandelt worden.
Österreich
→ Hauptartikel: Gerichtsorganisation in Österreich, siehe auch Liste österreichischer Gerichte
In Österreich entsprechen die Bezirksgerichte weitgehend den deutschen Amtsgerichten. Sie sind innerhalb ihres Gerichtsbezirkes zuständig, einer Einteilung, die in Österreich unabhängig von der Verwaltungsgliederung geführt wird.
Schweiz
Bezirksgerichte sind die erste Instanz in Zivil- und Strafprozessen, so genannt in denjenigen Kantonen, die das Kantonsgebiet für Verwaltungs- und/oder Rechtsprechungszwecke in Bezirke eingeteilt haben. In anderen Kantonen heißen Gerichte erster Instanz Amtsgericht (Solothurn), Kantonsgericht (Uri, Obwalden, Nidwalden, Zug, Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen; nicht zu verwechseln mit dem Kantonsgericht in anderen Kantonen, welche die zweite Gerichtsinstanz so nennen; hierzu Obergericht), Kreisgericht (St. Gallen), Regionalgericht (Bern), Zivil- bzw. Strafgericht (Basel-Stadt, Freiburg) oder Bezirks- bzw. Strafgericht (Basel-Landschaft). In einigen Kantonen bestehen neben den Bezirksgerichten für schwere Strafrechtsfälle auch separate Kriminalgerichte.
Litauen
Ordentliche Gerichtsbarkeit
→ Hauptartikel: Ordentliche Gerichtsbarkeit in Litauen
Das Bezirksgericht ist neben dem Kreisgericht die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Litauen und kann bedeuten:
- Bezirksgericht Vilnius
- Bezirksgericht Kaunas
- Bezirksgericht Klaipėda
- Bezirksgericht Šiauliai
- Bezirksgericht Panevėžys
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Das Bezirksverwaltungsgericht ist (neben dem Kreisgericht) die Eingangsinstanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Litauen und kann bedeuten:
- Bezirksverwaltungsgericht Vilnius
- Bezirksverwaltungsgericht Kaunas
- Bezirksverwaltungsgericht Klaipėda
- Bezirksverwaltungsgericht Šiauliai
- Bezirksverwaltungsgericht Panevėžys.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Recht (DDR)
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- Öffentliches Recht (Schweiz)
- Kantonales Recht (Schweiz)
- Gericht (Litauen)
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