Gerichtsnahe Mediation

Gerichtsnahe Mediation

Die gerichtsverbundene Mediation auch gerichtsnahe Mediation beschreibt das Verhältnis des Mediationsverfahrens zu dem Gerichtsverfahren. Nach ihrer Nähe zum Gerichtsverfahren differenziert man:

  • die reine Mediation: Die Mediation wird als ein eigenständiges Verfahren durchgeführt
  • die gerichtsnahe Mediation: Die gerichtsnahe Mediation ist wie die reine Mediation ein selbständiges Verfahren, das jedoch auf die Initiative des in der Sache erkennenden Richters vermittelt wird.
  • die gerichtsinterne Mediation: Wie bei der gerichtsnahen Mediation handelt es sich um ein isoliert durchgeführtes Mediationsverfahren. Im Gegensatz zur gerichtsnahen Mediation wird die gerichtsinterne Mediation jedoch durch einen in der Sache nicht erkenntnisbefugten Richterkollegen durchgeführt. Die gerichtsinterne Mediation ist ein Unterfall der gerichtsnahen Mediation.
  • die integrierte Mediation: Im Gegensatz zur reinen Mediation ist die integrierte Mediation innerhalb der Beratung, eines Gerichtsverfahrens und überall dort sinnvoll einzusetzen, wo es zu einer Konfliktberührung kommt.

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