Gesamtgeschäftsführungsbefugnis

Gesamtgeschäftsführungsbefugnis

Bei der Gesamtgeschäftsführungsbefugnis sind mehrere Personen nur gemeinschaftlich befugt, eine Entscheidung zu treffen. Verletzt eine Person diese Regel, so können die anderen gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, sofern dadurch ein materieller Schaden entstanden ist.


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