- Geschlossene Abteilung
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Geschlossene Abteilung ist ein Bereich eines Krankenhauses oder einer anderen Einrichtung (zum Beispiel: Langzeiteinrichtung für psychisch Kranke), in der Bewohner oder Patienten untergebracht sind, die per Gesetz oder richterlichen Beschluss dort für eine - meist bestimmte - Zeit zu bleiben haben. Der Bereich ist dadurch gekennzeichnet, dass der Zugang nur über Schließtüren, die ausschließlich vom Personal zu öffnen sind, möglich ist. Gemeint ist dabei keine absolute Sicherungsverwahrung ohne jede Fluchtmöglichkeit, sondern nur ein abgeschlossener bzw. kontrollierter Bereich.
Untergebracht sind insbesondere Menschen, die mit dem Leben nicht mehr zurechtkommen, massive Verwahrlosungstendenzen zeigen, suizidgefährdet oder fremdgefährdend sind oder aufgrund massiven Drogen- oder Alkoholmissbrauches ein Leben außerhalb einer geschlossenen Einrichtung nicht mehr führen können.
Kategorien:- Krankenhauswesen
- Gesundheitspolitik
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