- Geschäftszeichen
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Das Geschäftszeichen (fälschlicherweise häufig Aktenzeichen genannt) wird auf Schriftstücken (und anderen Gegenständen) zur Kennzeichnung des Geschäftsfalls (Vorgangs) angebracht, zu dem sie gehören.
Im Schriftverkehr ist es üblich, in Antworten das Geschäftszeichen des Empfängers zu zitieren.
Bestandteile des Geschäftszeichens können (je nach Vorschrift) sein:
- Kurzzeichen des zuständigen Bearbeiters oder vor allem in förmlicheren Organisationen der zuständigen Abteilung (Leitzeichen)
- das Aktenzeichen
- die Tagebuchnummer oder ein anderes Vorgangskennzeichen
- ein Dokumentenkennzeichen.
In vielen Fällen wird auch nur das Kennzeichen (Name, Vertrags-, Personal-, Schadensnummer usw.) der entsprechenden Fallakte benutzt.
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