- Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger
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Die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (AKM) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Österreich die Rechte der öffentlichen Aufführung, die Senderechte sowie die Zurverfügungstellungsrechte der Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken vertritt, die bei ihr oder einer anderen (ausländischen) Verwertungsgesellschaft Mitglied sind.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die AKM hebt bei Veranstaltern, Sendeunternehmen und anderen Anbietern Lizenzen für die öffentliche Aufführung bzw. Sendung/Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Musik ein und verteilt diese nach Abzug des Verwaltungsaufwands zur Gänze an die Urheber bzw. im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen und der Miteinhebung im Aufführungsbereich an andere Verwertungsgesellschaften. Die Abrechnung der Tantiemen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Regelungen, des Statuts und der durch die AKM erstellten Abrechnungsregeln. Dabei verbleibt der AKM kein Gewinn.
Ihre Schwestergesellschaft Austro Mechana vertritt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung gegenüber der Tonträgerindustrie, der Video- und Filmindustrie, der Leerkassettenindustrie, Hörfunk und Fernsehen.
Mitgliedschaft
Die Aufnahme als Tantiemenbezugsberechtigter erfolgt nach Antrag durch Beschluss des AKM-Vorstands. Aufgenommen werden Komponisten, Textautoren, Bearbeiter/Arrangeure sowie Verlage wenn zumindest ein Werk, an dem der Antragsteller beteiligt ist, innerhalb des letzten bzw. laufenden Jahres öffentlich aufgeführt, gesendet, online genutzt oder auf einem im Handel erhältlichen Tonträger veröffentlicht wurde. Bei Aufnahme ist eine einmalige Beitrittsgebühr zu zahlen.
Struktur
Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich und als private Genossenschaft organisiert. Der Firmensitz ist in Wien, in jeder Landeshauptstadt gibt es eine Geschäftsstelle. Die wichtigsten Organe der AKM sind:
Generalversammlung
Das oberste Organ der AKM besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern, das sind Tantiemenbezugsberechtigte die nach Erreichen eines Mindest-Tantiemenaufkommens auf Antrag Genossenschafter wurden. Jeder Genossenschafter ist Mitglied entweder der Komponisten- oder der Textautoren- oder der Musikverlegerkurie.
Zur Vertretung der nicht ordentlichen Mitglieder findet jährlich eine Versammlung der Tantiemenbezugsberechtigten statt.
Vorstand
Der Vorstand und in seinem Auftrag der Generaldirektor und das Büro führen laut Statut der AKM die Geschäfte. Er setzt sich aus je vier Mitgliedern der Textautoren- Komponisten- und Musikverlegerkurie zusammen, die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.
Aufsichtsrat
Das kontrollierende Organ der AKM setzt sich aus je zwei Mitgliedern der Textautoren-, Komponisten- und Musikverlegerkurie mit fünfjähriger Funktionsdauer zusammen.
Geschichte
Gegründet wurde die AKM im Jahr 1897 und ist somit (nach der französischen SACEM) die zweitälteste Verwertungsgesellschaft Europas. Sie ist Mitglied in der GESAC, der europäischen Dachvereinigung der Urheberrechtsgesellschaften und im internationalen Dachverband CISAC.
Präsidenten der AKM seit 1945 waren:
- Bernhard Herzmansky junior (1945-1950)
- Joseph Marx (1950-1964)
- Gottfried von Einem (1965-1970)
- Alfred Uhl (1970-1975)
- Heinrich Gattermeyer (1984-1990)
- Gerhard Wimberger (1990-1998)
- Paul Walter Fürst (seit 1998)
Siehe auch
- Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA, Deutschland)
- SUISA (Schweiz)
Weblinks
- Homepage der AKM
- Austro Mechana
- Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.
Kategorien:- Organisation (Musik)
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