Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.

Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (kurz GVU) ist ein eingetragener Verein, der im Auftrag der Filmbranche und der Entertainment-Software-Industrie arbeitet. Er trägt nach eigener Aussage „im Netzwerk der internationalen Antipiraterie-Organisationen der Motion Picture Association of America (MPAA) dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen und die Verbreitung von illegalen Kopien (Urheberrechtsverletzungen) einzudämmen“.

Inhaltsverzeichnis

Aktivitäten

Der GVU gehören über 80 Unternehmen und Verbände an. Seit 1984 unterstützt sie die Strafverfolgungsbehörden (zum Beispiel Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll) und vertritt ihre Erkenntnisse und Politik als Lobbyorganisation gegenüber Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft.

Seit der Gründung der GVU im Jahr 1984 konnte man nach eigenen Angaben in über 20 Jahren zahlreiche Erfolge gegen die Film- und Softwareurheberrechtsverletzung verzeichnen, jedoch wurden die Ermittlungsmethoden des Vereins diskutiert, als die GVU am 24. Januar 2006 selbst in den Verdacht der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung geriet[1][2]. Den durch heise online und onlinekosten.de angeregten Diskussionen folgte allerdings keine Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens, da im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen festgestellt wurde, dass keine Straftaten der GVU oder deren Ermittler vorliegen.

Die GVU wurde ebenfalls durch die Kampagne „Hart aber gerecht“ bekannt, die von der Zukunft Kino Marketing erstellt und aus Mitteln der Filmförderungsanstalt finanziert wurde. Die für manche witzige, von anderen stark kritisierte und diskutierte Kampagne erweckt den Eindruck, auf Diebstahl geistigen Eigentums folge sehr schnell eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine solche ist allerdings nur in besonders schweren, gewerbsmäßigen Fällen von Urheberrechtsverletzungen zu erwarten.

Vorgehensweise und Kritik

Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der GVU dient der Aufklärung von im Internet durch Einzelpersonen oder Personengruppen begangenen Urheberrechtsverletzungen. Ziel dieser Ermittlungen ist das Feststellen von illegalen Erstverbreitern oder Release-Gruppen urheberrechtlich geschützter Inhalte.

Durch eine starke Lobbyarbeit wird maßgeblich Einfluss auf die Gesetzgebung im Bereich des Urheberrechts genommen, da die GVU über einen umfangreichen Pool an Informationen verfügt, auf welche Arten und Erscheinungsformen von Urheberrechtsverletzungen sich die Gesetzgebung einstellen muss. Vor allem Peer-to-Peer-Systeme, sowie neuerdings auch verstärkt Filehoster-Systeme, werden ständig in die Überprüfungen einbezogen. Andererseits ermittelt die GVU mit konspirativen Methoden den Betrieb von Servern im Internet, über die illegal Kopien von Filmen und Musikstücken erstellt und in der Folge durch „öffentliches Zugänglichmachen“ verbreitet werden. Infolge dieser Ermittlungen können über die festgestellten IP-Adressen die Nutzer durch die Strafverfolgungsbehörenden ermittelt werden.

Die GVU unterscheidet sich von anderen in diesem Bereich tätigen Firmen dadurch, dass keine Abmahnungen an Endbenutzer von Filesharing Netzwerken verschickt werden.[3][4] Stattdessen werden die ermittelten IP-Adressen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaften und die weiteren Ermittlungsbehörden (Kriminalpolizei) weitergeleitet. Im folgenden Prozess schließlich stellt die GVU Sachverständige, welche auf Seiten der Staatsanwaltschaft Einschätzungen zum Tatbestand abgeben. Dies geschieht durch das Entsenden von Mitarbeitern, da ein gleichzeitiges Auftreten als Kläger und Gutachter nicht vertretbar wäre.

Im August 2006 kritisierte[5][6] das Landgericht Kiel diese „Privatisierung des Ermittlungsverfahrens“ und sah in der Weitergabe von Beweismaterial an die nicht neutrale GVU einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung.[7]

Quellen

  1. heise online: GVU soll Raubkopierer gesponsert haben
  2. onlinekosten.de: Razzia: Ermittlungen gegen die GVU
  3. Heise Online: Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften durch die Musikindustrie kritisiert
  4. Heise Online: Musikindustrie verteidigt geplante Massenanzeigen gegen P2P-Nutzer
  5. heise online: Staatsanwaltschaft darf GVU nicht bei Urheberrechtsermittlungen beiziehen
  6. gulli.com: Die GVU darf nicht mehr mitermitteln
  7. Beschluss vom 14.08.2006, Az. 37 Qs 54/06 (MIR 2007, 003)

Weblinks


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