- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
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Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) wurde 1959 durch die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) und die Deutsche Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) gegründet. Sie ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft i.S.d. Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG).
Die GVL nimmt die Zweitverwertungsrechte von Leistungsschutzberechtigten im Bereich der Musik wahr. Dies sind ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Videoproduzenten und Filmhersteller. Zweitverwertungsrechte umfassen allgemein Verwertungshandlungen, die der dem Urheber oder Leistungsschutzberechtigten zustehenden ersten Verwertung nachfolgen. Im Falle der GVL geht es dabei vor allem um die Nutzung von Tonträgern (z.B. CDs) oder Bild-Tonträgern(z.B. DVDs) in Form der Sendung, des Abrufs, der Einspeisung von Rundfunksendungen in ein Kabelnetz, bei Veranstaltungen und in Gaststätten, durch Vermietung (z.B. Videothek) und Verleih (z.B. öffentliche Bibliothek). Daneben nimmt sie auch den Anspruch auf die sog. Rekorder- und Leermedienabgabe (§ 54 ff. UrhG) wahr, d.h. die Vergütung für die erlaubte private Vervielfältigung (Privatkopie) nach § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG, die nicht der einzelne Nutzer, sondern der Hersteller oder Importeur von z.B. CD-Rohlingen zu zahlen hat.
In Abgrenzung von den Aufgaben der GVL nimmt die GEMA nicht die Rechte von Leistungsschutzberechtigen, sondern von Urhebern, insbesondere Komponisten und (Lied-) Textdichtern wahr.
Die GVL ist auch für die Vergabe von Labelcodes (LC) verantwortlich.
Das Inkasso für die GVL führt die GEMA durch. Für das Inkasso der Rekorder- und Leermedienabgaben ist die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss aller urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften, zuständig.
Siehe auch
Weblinks
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