Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Basisdaten
Titel: Gesetz betreffend die
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Kurztitel: Genossenschaftsgesetz
Abkürzung: GenG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht
FNA: 4125-1
Ursprüngliche Fassung vom: 1. Mai 1889 (RGBl. S. 55)
Inkrafttreten am:
Neubekanntmachung vom: 16. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2230)
Letzte Änderung durch: Art. 77 G vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2733 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2009
(Art. 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, kurz Genossenschaftsgesetz oder GenG, trat in Deutschland zum 1. Mai 1889 in Kraft und erfuhr seitdem nur wenige Änderungen. Es regelt das Recht der Genossenschaften.

Zum 18. August 2006 trat eine Novellierung des Genossenschaftsgesetzes in Kraft, die Genossenschaftsgründungen erheblich erleichtern soll und Vereinfachungen für kleinere Genossenschaften bringt.

Schwerpunkte dieser Novelle:

  • Zukünftig werden drei Gründungsmitglieder statt bislang sieben ausreichen.
  • Der Förderzweck wird ausgedehnt: auch kulturelle und soziale Belange können nun genossenschaftliche Zusammenschlüsse begründen, etwa Kindergärten, Pflegeeinrichtungen, kulturelle Einrichtungen.
  • Mit dem neuen Gesetz werden Sachgründungen (etwa das Einbringen einer EDV-Anlage) zugelassen.
  • Die Verjährungsfrist der Einzahlung von Genossenschaftsanteilen wird auf 10 Jahre verlängert. Seit 2002 war die Verjährungsfrist von 30 Jahren auf drei Jahre reduziert worden. Aufsichtsrat und Vorstand konnten haftbar gemacht werden, wenn in dieser Zeit die Einzahlung nicht vollständig vorgenommen wurde.
  • Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern müssen nicht wie bisher zwei Vorstands- und drei Aufsichtsratsmitglieder wählen, sondern nur ein Vorstandsmitglied.
  • Für kleine Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu einer Millionen Euro sollen Prüfungserleichterungen und individuelle Vereinbarungen mit den Prüfungsverbänden möglich sein.
  • Genossenschaftsanteile sollen künftig als Fremdkapital ausgewiesen werden, da sie kündbar sind.

Besonders für Kooperationen mittelständischer Unternehmen ist die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes interessant. Nun ist es möglich, dass sich mehrere selbständige Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsame Geschäftsbereiche wie Marketing, Verwaltungsaufgaben, Versicherungsfragen etc. zu organisieren.

Als erste eingetragene Genossenschaft dieser Art hat die Gründergenossenschaft Witten eG bereits im Jahr 2004 ihre Arbeit aufgenommen. In der Satzung ist der Genossenschaftszweck wie folgt definiert: „Die Genossenschaft befasst sich mit der Förderung von Existenzgründern und kleinen und mittleren Unternehmen, damit diese sich erfolgreich am Markt behaupten können.“

Genossenschaften sind die insolvenzsicherste Rechtsform für wirtschaftliche Unternehmungen. Im vergangenen Jahr betrug die Insolvenzrate eingetragener Genossenschaften nur 0,1 Prozent. Zum Vergleich: Kleingewerbetreibende haben einen Anteil von 49 Prozent.

Geschichte

Zunächst hatte es für einen genossenschaftlichen Zusammenschluss als mögliche Rechtsform nur die „erlaubte Privatgesellschaft“ gegeben. Im Jahre 1868 wurde dann das Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften für den Norddeutschen Bund erlassen. Dieses trat am 1. Januar 1869 in Kraft.

Mit dem Reichsgesetz von 1889 wurde eine wichtige Grundlage für die Wohnungsbaugenossenschaften geschaffen, da damals die Haftungsfrage besser geklärt wurde und zugleich Finanzierungskonzepte im Zusammenhang mit der Sozialversicherungsgesetzgebung (Darlehen aus den Versicherungen für den Wohnungsbau) erfolgten.

Siehe auch: Genossenschaftsregister

Literatur

  • Johann Lang, Ludwig Weidmüller: Genossenschaftsgesetz. Mit Erläuterungen zum Umwandlungsgesetz. Kommentar., Gruyter 2005, ISBN 3899492293 (Bearbeiter Egon Metz; Hans-Jürgen Schaffland)
  • Emil H. Meyer, Gottfried Meulenbergh, Volker Beuthien: Genossenschaftsgesetz, C.H. Beck Verlag, 14. Auflage, 2004, ISBN 3406518788
  • Klaus Müller: Kommentar zum Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Bielefeld, 2000, 2. Auflage, ISBN 3-7694-0445-9
  • Klaus-Peter Hillebrand, Jürgen Keßler, Manfred Kühnberger: Berliner Kommentar zum Genossenschaftsgesetz, 2001, Hammonia Verlag, Hamburg, ISBN 3872920952
  • Heinrich Bauer, Rolf Schubert, Karl H. Steder: Genossenschafts-Handbuch: Kommentar zum Genossenschaftsgesetz, zu den umwandlungsrechtlichen, steuerlichen und wettbewerbsrechtlichen Regelungen sowie Sammlung einschlägiger Rechtsvorschriften., Verlag Schmidt, Berlin, 1974, ISBN 3503008527

Weblinks

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