Gesetzblatt

Gesetzblatt

Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden: Sie stellen die gültige Fassung des Gesetzes dar.

Üblicherweise erscheinen Gesetzblätter in unregelmäßigen Abständen von wenigen Tagen bis einigen Wochen.

Die Europäischen Gemeinschaften – die Europäische Union ist nicht rechtsetzungsbefugt im engeren Sinne – verkünden ihre Rechtssetzungsakte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG), welches mittlerweile in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt wurde, obwohl die Rechtsakte nach wie vor EG-Rechtsakte sind; diese sind in der Sammlung "L" ausgewiesen.

Weblinks

 Wikisource: Gesetzblätter – Quellen und Volltexte
  • Parlamentsspiegel. Archiv der bundesdeutschen Gesetzblätter von Bund und Ländern.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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