- Gesetzblatt
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Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden: Sie stellen die gültige Fassung des Gesetzes dar.
Üblicherweise erscheinen Gesetzblätter in unregelmäßigen Abständen von wenigen Tagen bis einigen Wochen.
- In Deutschland erscheint für die gesetzgeberische Tätigkeit auf der Bundesebene das Bundesgesetzblatt. Auf Landesebene ist dies in der Regel das Gesetz- und Verordnungsblatt des jeweiligen Landes, beispielsweise das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
- In Österreich heißt das Veröffentlichungsorgan ebenfalls Bundesgesetzblatt, die Gesetzblätter der Bundesländer Landesgesetzblatt. Das Bundesgesetzblatt wird über das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (http://www.ris2.bka.gv.at/Bund/, ausschließlich im Internet) kundgemacht.
- In der Schweiz wird das Bundesblatt herausgegeben. Wöchentlich erscheint dazu die Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS), und es liegt als Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) vor.
- In Liechtenstein heißt die Publikationen auch Landesgesetzblatt, sie wird vom Rechtsdienst der Regierung (RDR) aufbereitet und ist über die Liechtensteinische Gesetzessammlung (LILEX) verfügbar
- Das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik war das öffentliche Verkündungsblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Kein Gesetz war gültig, wenn es nicht im Gesetzblatt verkündet worden war (Art. 85 Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 und Art. 65 Verfassung der DDR vom 6. April 1968). Dann war im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich.
Die Europäischen Gemeinschaften – die Europäische Union ist nicht rechtsetzungsbefugt im engeren Sinne – verkünden ihre Rechtssetzungsakte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG), welches mittlerweile in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt wurde, obwohl die Rechtsakte nach wie vor EG-Rechtsakte sind; diese sind in der Sammlung "L" ausgewiesen.
Weblinks
Wikisource: Gesetzblätter – Quellen und Volltexte- Parlamentsspiegel. Archiv der bundesdeutschen Gesetzblätter von Bund und Ländern.
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