- Gestellungsbefehl
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Ein Gestellungsbefehl ist in Deutschland die verbindliche Aufforderung an einen gemusterten und einberufenen Wehrpflichtigen, sich zu seinem Wehrdienst in einer bestimmten Kaserne einzufinden.
In der Bundeswehr wird dieser Begriff nicht mehr gebraucht, der amtliche Begriff dort lautet "Einberufungsbescheid".
Bewerber, die sich freiwillig als Soldat auf Zeit verpflichtet haben, erhalten dagegen spätestens vier Wochen vor dem Einstellungstermin eine "Aufforderung zum Dienstantritt".
Mit dem Aussetzen des Grundwehrdienstes zum 1. Juli 2011 fällt der Gestellungsbefehl größtenteils weg. Einzig Reservisten erhalten nach wie vor einen "Einberufungsbescheid zu einer Wehrübung".
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