- Gewahrsamslockerung
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Von Gewahrsamslockerung spricht man im deutschen Strafrecht unter anderem im Zusammenhang mit Diebstahl.
Gewahrsamslockerung äußert sich darin, dass die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache nicht ausgeübt wird, aber dennoch ein genereller Herrschaftswille darüber besteht.
Eine Gewahrsamslockerung läge beispielsweise vor, wenn in einem Restaurant der Geldbeutel auf einem Tisch abgelegt wird, während die den Gewahrsam innehabende Person sich auf die Toilette begibt.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Besondere Strafrechtslehre (Deutschland)
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