- Gewinnvortrag
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Der Gewinnvortrag (GV) ist der Rest des Bilanzgewinns eines Jahres, der nach Gewinnverwendungsbeschluss übrigbleibt. Er wird mit Hilfe der Bilanzposition "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" in das nächste Jahr vorgetragen und dient dann der betragsmäßigen Regulierung der Gewinnverwendung des Folgejahres. Ein Gewinnvortrag muss dem Erfolg des Folgejahres hinzugerechnet werden.
Üblicherweise werden bei Aktiengesellschaften große Teile des Bilanzgewinnes an die Aktionäre in Form von Dividenden ausgeschüttet. Die Einbuchung in den Gewinnvortrag sorgt oft dafür, dass ein "passender" Ausschüttungsbetrag entsteht.
Der Begriff korrespondiert nicht mit dem steuerlichen Verlustvortrag.
Ermittlung des Gewinnvortrags
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
- Verlustvortrag (Vorjahr) + Gewinnvortrag (Vorjahr)
+ Entnahmen aus 1. Kapitalrücklage 2. Gewinnrücklage a) Gesetzliche Rücklagen b) Rücklagen für eigene Anteile c) Satzungsmäßige Rücklagen d) andere Rücklagen
- Einstellungen in a) Gesetzliche Rücklagen b) Rücklagen für eigene Anteile c) Satzungsmäßige Rücklagen d) andere Rücklagen = Bilanzgewinn
- Dividendensumme - Einstellungen in andere Rücklagen - zusätzlicher Aufwand
= Gewinnvortrag
Siehe auch
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