Jahresüberschuss

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss bezeichnet in der Buchführung das nach handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ermittelte positive Ergebnis eines Geschäftsjahres. Als Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung zeigt es an, welchen Gewinn ein Unternehmen in der laufenden Periode erwirtschaftet hat. Ein negatives Ergebnis (Verlust) wird als Jahresfehlbetrag bezeichnet. Beide Erfolgsgrößen werden auch unter dem neutralen Begriff Jahresergebnis zusammengefasst.

Der Jahresüberschuss ist Ausgangspunkt für die Verwendung des Gewinns und wird daher auch als Reingewinn bezeichnet. Bei einem Jahresfehlbetrag spricht man auch von einem Reinverlust.

Inhaltsverzeichnis

Berechnung

Das Jahresergebnis errechnet sich folgendermaßen:

Erträge - Aufwendungen = Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

In die Berechnung des Jahresergebnisses fließen sämtliche Erträge und Aufwendungen der laufenden Periode ein. Es beinhaltet das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebs- und Finanzergebnis), außerordentliche Erträge und Aufwendungen und die Auswirkungen der Steuern vom Einkommen und Ertrag.

Nicht berücksichtigt sind dagegen Gewinnvorträge oder Verlustvorträge aus Vorperioden, Einstellungen in offene Rücklagen oder Entnahmen aus ihnen. Diese Operationen zählen zur Ergebnisverwendung, die im Zuge der Fortrechnung des Jahresergebnisses zum Bilanzgewinn oder Bilanzverlust vorgenommen wird:

   Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
   +/- Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr
   + Entnahmen aus der Kapitalrücklage
   + Entnahmen aus Gewinnrücklagen
   - Einstellungen in die Gewinnrücklagen
   = Bilanzgewinn / Bilanzverlust 

Wird die Bilanz vor der Ergebnisverwendung aufgestellt, wird der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag als Teil des Eigenkapitals in der Bilanz ausgewiesen. Der Wert dieses Bilanzpostens entspricht in diesem Fall dem Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung. Nach vollständiger oder teilweiser Ergebnisverwendung entfällt der Ausweis. In der Bilanz erscheint statt der beiden Posten Jahresüberschuss / -fehlbetrag und Gewinn- / Verlustvortrag der Posten Bilanzgewinn / -verlust.

Verwendung

Der Jahresüberschuss kann grundsätzlich für zwei verschiedene Zwecke verwendet werden: zur Thesaurierung (Einbehaltung des Gewinns) und zur Ausschüttung an Aktionäre oder Gesellschafter.

Aktiengesellschaften müssen einen Teil des Jahresüberschusses zunächst in gesetzliche Rücklagen einstellen. Der verbliebene Überschuss wird entweder in freiwillige Rücklagen eingestellt, als Gewinnvortrag in die Folgeperiode übernommen, oder an die Anteilseigner ausgeschüttet. Bei Aktiengesellschaften dürfen Vorstand und Aufsichtsrat bis zu 50% des Jahresüberschusses ohne Zustimmung der Hauptversammlung vorab in andere Gewinnrücklagen einstellen.

Der Jahresfehlbetrag kann nicht „verwendet“ werden. Jedoch ist es möglich, einen Jahresfehlbetrag durch den Gewinnvortrag des Vorjahres und durch Entnahme aus den Rücklagen abzudecken und sogar in einen Bilanzgewinn zu verwandeln, beispielsweise um trotz negativem Ergebnis eine Ausschüttung vornehmen zu können.

Auswertung

Einer Kapitalgesellschaft stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, das Jahresergebnis zu beeinflussen. Da diese Größe auch außerordentliche Ergebniseffekte beinhaltet, kann man zum Beispiel das Jahresergebnis durch den Verkauf von Vermögensgegenständen und die Auflösung stiller Reserven steigern.

Um diese Sondereffekte in der Bilanzanalyse auszuschließen, kann der bereinigte Jahresüberschuss ermittelt werden. Weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die auf dem Jahresergebnis aufbauen (EBIT, EBTA, EBITA und EBITDA), rechnen außerdem zu Analysezwecken die Effekte der Besteuerung, der Zinsen und der Abschreibungen heraus.

Literatur

  • Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009): Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundsätze - HGB, IFRS, US-GAAP, DRS, 21. Aufl., Stuttgart 2009. ISBN 978-3791027708
  • Rudolf Heno: Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS), 6. Aufl., 2009. ISBN 978-3790823769
  • Günter Wöhe, Aufsatz: Der Jahresabschluss, in Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 24. Aufl., München 2010. ISBN 978-3800637959

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