Gießen (Regierungsbezirk)

Gießen (Regierungsbezirk)
Wappen Karte
Landeswappen von Hessen Lage des Regierungsbezirkes Gießen in Deutschland
Basisdaten
Verwaltungssitz: Gießen
Fläche: 5381 km²
Einwohner: 1.053.749 (30. September 2007)
Bevölkerungsdichte: 196 Einwohner je km²
Regierungspräsidium
Regierungspräsident: Wilfried Schmied (CDU)
Adresse des Regierungspräsidiums: Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Webpräsenz: www.rp-giessen.de
Lage des Regierungsbezirks Gießen in Hessen
Regierungsbezirk Gießen in Hessen

Der Regierungsbezirk Gießen ist einer von drei Regierungsbezirken in Hessen. Er liegt in der Mitte des Landes. Flächenmäßig ist er der kleinste hessische Bezirk.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgliederung

Landkreise

Im Regierungsbezirk Gießen liegen die Landkreise Gießen, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, sowie der Lahn-Dill-Kreis und der Vogelsbergkreis.

Sonderstatusstädte

Gießen, Marburg und Wetzlar sind so genannte Sonderstatusstädte im Regierungsbezirk Gießen.

Geschichte

Der Regierungsbezirk Gießen wurde am 1. Januar 1981 von der hessischen Landesregierung unter Ministerpräsident Holger Börner (SPD) gegründet (Gesetz zur Neuorganisation der Regierungsbezirke und der Landesplanung vom 15. Oktober 1980). Er ist neben Darmstadt und Kassel der dritte Regierungsbezirk in Hessen. Von 1945 bis 1968 gab es in Hessen schon einmal drei Regierungsbezirke (Darmstadt, Kassel und Wiesbaden). 1968 wurde der Regierungsbezirk Wiesbaden jedoch aufgelöst und sein Gebiet dem Regierungsbezirk Darmstadt zugeordnet.

Im Zuge der Kreisreform, die 1979 abgeschlossen werden konnte, wurde auch die Struktur der staatlichen Mittelbehörden neu organisiert und so entstand 1981 der Regierungsbezirk Gießen. Ihm wurden die Landkreise Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis zugeordnet. Bis auf den Kreis Marburg-Biedenkopf (ehemals Regierungsbezirk Kassel) gehörten diese zuvor zum Regierungsbezirk Darmstadt.

Behörde und Zuständigkeiten

Regierungspräsidium

Die Verwaltungsbehörde des Regierungsbezirks ist das Regierungspräsidium Gießen. Es ist eine Mittelinstanz- und Bündelungsbehörde zwischen dem Land Hessen und den kommunalen Gebietskörperschaften. Als solche nimmt das Regierungspräsidium die Zuständigkeiten fast aller Ressorts der Landesverwaltung gebündelt wahr. Ihr steht der von der Landesregierung ernannte Regierungspräsident vor. Ihr Sitz ist in Gießen zentral im ehemaligen Arbeits- und Katasteramt am Landgraf-Philipp-Platz. Zwölf Mitarbeiter waren 1981 für den Aufbau zuständig, heute arbeiten in sechs Abteilungen 900 Beschäftigte, davon rund 150 in Wetzlar (komplette Abteilung V, Ländlicher Raum). Aufgrund der Operation Sichere Zukunft der hessischen Landesregierung muss das Regierungspräsidium bis 2008 rund 24 Prozent dieser Stellen einsparen.

Die Aufgaben des Regierungspräsidiums sind vielfältig und umfassen unter anderem folgende Bereiche:

  • Inneres
(Kommunalaufsicht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Luftrettung, Zivile Verteidigung)
  • Soziales
(Sozialangelegenheiten, Flüchtlings- und Asylangelegenheiten, Aussiedlerwesen, Arbeitsschutz)
  • Regionalplanung
(Raumordnung), Bauwesen (Bau- und Wohnungswesen, Krankenhausförderung), Wirtschaft und Verkehr, (Allgemeine Verkehrsangelegenheiten, Personen- und Güterverkehr, BAföG-Angelegenheiten, Planfeststellungsverfahren, Gewerbe- und Handwerksrecht)
  • Umwelt
Wasser (Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Abflussverhältnisse, Hydrologie, flächenbezogene Planung, Ökologie, Abwasser), Abfall (Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung), Immissionsschutz (Anlagenzulassung, Luftreinhaltung, Gentechnik, Strahlenschutz, Anlagensicherheit, Lärmbekämpfung), Bergaufsicht
  • Ländlicher Raum
(Landwirtschaft, Marktstruktur), Naturschutz (Landschaftsplanung, Naturschutzdaten, Artenschutz, Fischerei, Forsten, Schutzgebiete, Landschaftspflege und -entwicklung) und Verbraucherschutz
(Qualitätssicherung, Veterinärwesen),
  • seit 2002: Versorgung
(Soziales Entschädigungsrecht/Schwerbehindertenrecht, Heimgesetz, Hessisches Altenpflegegesetz, Krankenhauspflegesätze)

Regierungspräsidenten

Regionalplanung und Regionalversammlung

Als Obere Landesplanungsbehörde gemäß Landesplanungsrecht nimmt das Regierungspräsidium die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die Region Mittelhessen wahr. Träger der Regionalplanung ist die Regionalversammlung. Sie beschließt den Regionalplan. Die Mittelhessenrunde beschäftigt sich außerhalb des formalen Rechtsrahmens mit der regionalen Entwicklung. Sie repräsentiert die wichtigsten regionalen Institutionen und Akteure.

Literatur

Weblinks


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