- Giftschrank
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Der Giftschrank hält gesetzlich eingestufte Gifte (T+ und T) in Apotheken, Schulen und Laboratorien unter Verschluss.
Sonstige Bedeutungen
Darüber hinaus hat der Begriff im übertragenen Sinn weitere Bedeutungen:
- Mit „Giftschrank“ wird umgangssprachlich auch allgemein ein Ort bezeichnet, an dem Dinge aufbewahrt werden, die nicht für jedermann zugänglich sein sollen, weil sie auf eine gewisse Art gefährlich oder unerlaubt sind - real oder im übertragenen Sinne.
- In Museen, Bibliotheken und Archiven werden auch inhaltlich heikle oder (zeitlich) gesperrte Objekte (Aktensperre) in dem Giftschrank (im Fall inhaltlich heikler Werke auch Remota genannt) aufbewahrt, weniger um diese Objekte zu schützen, sondern, weil die Information nicht jedermann zugänglich gemacht werden darf oder soll, aus welchem Grund auch immer; so zum Beispiel viele Dokumente, Bücher, Objekte und Kunstwerke aus der NS-Zeit.
- Der Inhalt der Giftschränke wird immer wieder ergänzt und überprüft, nach Änderungen von politischen Gegebenheiten oder nach Ablauf von Sperrfristen werden bestimmte Objekte aus der Sperre entlassen. So zeigte zum Beispiel die Bayerische Staatsbibliothek in München vom 2. Oktober bis 17. Dezember 2002 in einer Sonderausstellung: „Der Giftschrank. Remota: Die weggesperrten Bücher der Bayerischen Staatsbibliothek“ einige Objekte, die im dortigen Hause bisher der Öffentlichkeit vorenthalten wurden.
- Im Rundfunk werden im (virtuellen) „Giftschrank“ auch Mitschnitte von Pannen aufbewahrt. Daneben finden sich hier vorproduzierte Nachrufe auf noch nicht verstorbene Personen.
- Bei Fernsehsehanstalten werden (im virtuellen Giftschrank) nicht veröffentlichte Filme und Beiträge verwahrt, die aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden dürfen, oder wo ein Verbot besteht, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Siehe auch
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