- Glühbirnensteuer
-
Die Leuchtmittelsteuer ist eine seit 1993 in Deutschland nicht mehr erhobene Abgabe auf den Verkauf von Glühlampen. Die Ursprünge dieser Steuer finden sich im Mittelalter bei der Besteuerung von Kerzenwachs.
1909 wurde durch den Reichstag die Besteuerung von Glühkörpern und Glühlampen beschlossen, was die weitere Entwicklung dieses Gesetzes einleitete.
1990 betrug ihr Steueraufkommen 160 Millionen DM (83 Millionen €).
Abgeschafft wurde die Steuer am 1. Januar 1993 im Zuge der Harmonisierung des Europäischen Steuerrechtes zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Da diese Steuer nicht in allen europäischen Staaten erhoben wurde, musste der damalige Bundesfinanzminister Theo Waigel mit Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes auf diese Einnahme verzichten.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.