- Grebe (Amt)
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'Greve (oder auch Grebe, Grefe, Gräffe) war in manchen deutschen Sprachgebieten die Amtsbezeichnung eines Dorfvorstands, Schultheißen oder Dorfrichters. Sie unterstanden dem Gerichtherren des jeweils übergeordneten Amtes. Die Bezeichnung ist abgeleitet vom althochdeutschen „gravio“, dem mitteldeutschen „grebe“ und dem mittelniederdeutschen „greve“. Im Aachener Raum sind die Bezeichnungen „Greve“ und „Griev“ für „Zunftvorsteher“ oder „Gildemeister“ belegt, ebenso die Amtsbezeichnung „Holzgreve“ aus dem Forstverwaltungswesen.
Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm sagt dazu:
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- GREBE, m., dorfvorsteher, specif. hess.: schultheisz, die man auf den dörfern im land zů Hessen greben nennet KIRCHHOF wendunmuth 1, 178 Österley; vgl. VILMAR 136; aus grêve, der md. form für grâve. auch als familienname in Hessen verbreitet.
- GREVE, m., was 1grebe (s. d.): gerade so hat sich in manchen gegenden Deutschlands der name greve oder grebe für den dorfvorsteher bis auf die neuesten zeiten erhalten SAVIGNY gesch. d. röm. rechts 1, 236; 'griev, in hiesigen urkunden greve, zunftvorsteher' MÜLLER-WEITZ aach. 74.
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Greve oder Grebe kann auch eine Variante der Standesbezeichnung Graf sein, die vom althochdeutschen „gravo“ abgeleitet ist.
Das Wort ist mit den französischen „le greffe“ (= Gerichtsgeschäftsstelle) und „le greffier“ (Urkundsbeamter) verwandt, ebenso mit dem noch heute auf Guernsey gebräuchlichen „grieffe“ (= Amtsschreiber im Verwaltungsgericht).
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