- Grenzlast bei Schienenfahrzeugen
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Als Grenzlast wird eine Anhängelast (Wagenzugmasse) angesehen, die maximal von einem oder mehreren Triebfahrzeug(en) mit einer bestimmten Geschwindigkeit zuverlässig über eine bestimmte Strecke befördert werden kann. Dabei werden Reserven für schwankende Eingangsgrößen (Wetter/Motorleistung) und für flüssigen Betriebsablauf berücksichtigt.
Mit der Grenzlast können grundlegende Aussagen über:
- Leistungsfähigkeit der Triebfahrzeuge und deren Eignung für Beförderungsaufgaben,
- Zugbildung und die Besonderheiten der Fahrplangestaltung,
- Verfügbarkeit der Trassen und die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Strecken,
- Durchführbarkeit von Hilfsleistungen im Havariefall gewonnen werden.
Es gibt 3 Arten der Grenzlasten:
- Anfahrgrenzlast:
- ist die Last, die von einem Triebfahrzeug in Abhängigkeit von der Anfahrzugkraft, dem gegebenen Streckenwiderstand und von der zulässigen thermischen Belastbarkeit des Triebfahrzeugs angefahren werden kann.
- Anhängegrenzlast:
- ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden Zugkräften bei unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten und gegebenem Streckenwiderstand in N/kN.
- Zughakengrenzlast:
- ist abhängig von der Festigkeit der Zugeinrichtung. Es gelten die Kurven 1, 2 und 5 der Grafik „Größte Bruttomassen der Züge nach der Festigkeit der Zugeinrichtung im Moment der Anfahrt“ vom BZA Minden.
Quellen
Helmut Lehmann, Fahrdynamik der Zugfahrt, Shaker Verlag Aachen 2005, ISBN 3-8322-4384-4
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