- Großbühne
-
Eine Großbühne ist in Deutschland baurechtlich (nach Musterversammlungsstättenverordnung 2005, § 2 (5) Satz 5) eine Bühne mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung (der Proszeniumsöffnung) von mehr als 200 m² oder mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der Bühnenöffnung oder mit einer Unterbühne. Die in früher baurechtlich verwendete Teilung in Klein-, Mittel- und Großbühnen ist weggefallen.
Literatur
H. H. Starke, C.A. Buschhoff & H. Scherer: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. xEMP/BOD, Berlin/Norderstedt 2004, ISBN 3-8334-1520-7
H. H. Starke, H. Scherer & C.A. Buschhoff: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. Ein Anwendungshandbuch für Berufspraxis, Ausbildung, Betrieb und Verwaltung. xEMP, Berlin/Hannover 2007, ISBN 978-3-938862-14-8 (EAN) (2. überarbeitete Auflage)
Weblinks
Kategorien:- Öffentliches Baurecht (Deutschland)
- Bühnenform
Wikimedia Foundation.