Versammlungsstättenverordnung

Versammlungsstättenverordnung

Als Versammlungsstättenverordnung (VStättV) bezeichnen viele deutsche Bundesländer die jeweilige landesspezifische Rechtsverordnung, die sich auf den Bau und den Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten bezieht. Die von der deutschen Bauministerkonferenz (ARGEBAU) erstellte Muster-Versammlungsstättenverordnung soll als Grundlage einer bundesweiten Vereinheitlichung dieser Länderregelungen dienen, ist aber rechtlich weder für den Bürger noch für die Landesregierungen verbindlich.[1]

Inhaltsverzeichnis

Historische Entwicklung

Theater und Schauspielbetriebe haben eine lange Tradition. Menschen haben sich bereits in der Antike an öffentlichen Vorführungen in teilweise riesigen Theatern unter freiem Himmel erfreut. Jedoch erst Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte sich ein Bewusstsein für die Gefahren und Risiken, die mit der öffentlichen Versammlung vieler Menschen auf kleinem Raum einhergehen können.

Bereits vorher gab es eine ganze Reihe dokumentierter Unglücksfälle in Theatern. In erster Linie kamen Brände häufig vor, die durch Beleuchtungseinrichtungen mit offener Flamme ausgelöst wurden, da die betreffenden Gebäude oft mit leicht entzündlichen Baustoffen ausgerüstet waren.

In Deutschland wurden 1879 „Ortspolizeiliche Vorschriften über die Feuerpolizei in Theatern“ erlassen. 1909 wurde die „Polizeiverordnung über die baulichen Anlagen, die innere Einrichtung und den Betrieb von Theatern, öffentlichen Veranstaltungsräumen und Zirkusanlagen“ als sogenannte Theaterverordnung gültig. Bereits zu diesem Zeitpunkt regelte diese Verordnung damit sowohl den Bau als auch den Betrieb von „Versammlungsstätten“. Daneben entstand 1925 eine „Lichtspielverordnung“, die die Sicherheit bei Filmvorführungen regelte.

Begriff der "Versammlungsstättenverordnung"

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die DIN 18600 „Versammlungsstätten“ erarbeitet, die in die jeweiligen Landesbauordnungen übernommen werden sollte, jedoch erst 1969 als Musterentwurf verabschiedet wurde. Ab Anfang der 70er Jahre wurden dann in ersten Bundesländern die Versammlungsstättenverordnungen eingeführt. Mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen hatten alle Bundesländer bis 1979 eine länderspezifische Versammlungsstättenverordnung auf Grundlage des Musterentwurfs vorgelegt. In der DDR entwickelte sich parallel ein eigenständiges Baurecht („Sonderbauordnung für Versammlungsräume“). Der Versuch einer Überarbeitung Ende der 80er Jahre strandete zunächst durch die Deutsche Wiedervereinigung. Anfang der 90er Jahre wurde das Thema erneut aufgegriffen, da sich die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung ergab. Zwei Bereiche galten dabei als vorrangig: der Entwurf einer Musterbauordnung, und der einer Musterversammlungsstättenverordnung. Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz wurde daher beauftragt, die beiden Musterentwürfe zu erarbeiten.

Rechtliche Stellung der Versammlungsstättenverordnung

Es ist zu berücksichtigen, dass derartige Mustervorschriften und Mustererlasse lediglich als Grundlage für die Umsetzung ins spezifische Landesrecht dienen. Sie entfalten somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Jedes Bundesland entscheidet somit, in welchem Umfang die Landesregelung dem Muster folgt. Auf der Basis der Musterbauordnung (MBO 1997) wurde dann die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV 2002) verfasst. Dies wurde zwischenzeitlich überarbeitet und liegt nun in der Fassung MVStättV 2005 vor.

Aktuelle Entwicklungen

Die Versammlungsstättenverordnung hat somit eine lange Tradition in Deutschland, und spiegelt historisch relevante Erscheinungen der jeweiligen Zeit wider. In der über 100-jährigen Geschichte tragen die verschiedenen Ausarbeitungen das Gesicht der jeweiligen Epoche. War zu Beginn das Theater Kerninhalt der Verordnung, so kam später das Kino in Mode und machte angepasste Sicherheitsbestimmungen nötig. Heute ist die Verordnung geprägt durch veränderte Rahmenbedingungen wie populäre Großveranstaltungen (z. B. Festivals, Konzerte im Stadion) oder professioneller Einsatz von Showlaser- und Bühnentechnik. Weitere Belege für die sich wandelnden Anforderungen sind die Reduzierung auf „Szenenfläche“ und „Bühne“, die Aufnahme von Absperrungen vor Szenenflächen (z. B. bei Open-Air-Veranstaltungen) oder die Anpassung an die neu geschaffenen Ausbildungszweige.

Stand der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung in den deutschen Bundesländern

Die Umsetzung des Musterentwurfs von 2002 (und im weiteren Verlauf auch des Musterentwurfs 2005) erfolgte in einigen Bundesländern zügig und inhaltlich eins zu eins. Aufgrund der föderalistischen Struktur Deutschlands setzten andere Bundesländer die Musterverordnung noch nicht oder nur teilweise um. Zeitgleich wurden von verschiedenen Seiten Einwände gegen den Inhalt der Musterverordnung erhoben. In absehbarer Zeit wird es zwar in den meisten Bundesländern eine Versammlungstättenverordnung neuerer Art geben. Einige Bundesländer haben den neuen Musterentwurf der MVStättV 2005 noch nicht in Landesrecht umgesetzt, handeln aber verwaltungsintern auf dessen Basis. Bei der Analyse der einzelnen Länderverordnungen haben Starke, Scherer & Buschhoff (2007) nicht weniger als 560 Einzelabweichungen ausgemacht. Der Anwender wird neben der Musterverordnung immer die jeweilige Landesverordnung betrachten müssen. Der aktuelle Umsetzungsstand kann im Internet (siehe Weblinks) recherchiert werden bzw. bei den zuständigen Landesbehörden abgefragt werden. Dabei ist zu beachten, dass einige Downloadangebote im Internet nicht auf dem neuesten Stand sind. Die Verordnungen sind im Regelfall (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt) kostenlos bei den Verwaltungen zu beziehen bzw. können heruntergeladen werden. Zudem werden diverse Schulungen von Ausbildungseinrichtungen und privaten Beratern angeboten.

In Nordrhein-Westfalen wurde die Versammlungstättenverordnung 2009 außer Kraft gesetzt und zusammen mit den Bestimmungen für andere besondere gewerbliche Bauten in der Sonderbauverordnung (SBauVO) zusammengefasst.

Literatur

  • H. H. Starke, H. Scherer & C.A. Buschhoff: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. Ein Anwendungshandbuch für Berufspraxis, Ausbildung, Betrieb und Verwaltung, xEMP, Berlin/Hannover 2007, ISBN 978-3-938862-14-8 (EAN) (2. überarbeitete Auflage)
  • Kerstin Klode: Muster-Versammlungsstättenverordnung - Organisation von Versammlungsstätten nach MVStättVO, 2007 Beuth-Verlag, ISBN 978-3-410-16520-0
  • Löhr/Gröger: Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, Kommentar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2005) einschließlich der darauf beruhenden landesrechtlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage 2011, Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Frankfurt am Main, ISBN 978-3-8005-1489-2

Weblinks

Einzelnachweise

  1. S. http://www.is-argebau.de/ => Mustervorschriften
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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