Großgrundbesitzer

Großgrundbesitzer

Der Ausdruck Großgrundbesitzer bezeichnet den Eigentümer von Großgrundbesitz, einem größeren Landgut, das nach industriellen Gesichtspunkten bewirtschaftet wird. Man unterscheidet

  1. den Latifundienbesitzer (Römisches Reich).
  2. den Großgrundbesitzer des 19. Jahrhunderts, der sich vor allem auch in Spanien und Lateinamerika neben dem Feudaladel etablierte.
  3. Eine ökonomische Klasse im Marxismus (Großgrundbesitzer (Marxismus))

Größendefinition

Ab welcher Größe man von einem Großgrundbesitz sprechen kann, ist nicht eindeutig definiert sondern hängt von der Bodengüteklasse und Nutzbarkeit der Fläche, der im jeweiligen Land üblichen Grundstücksgröße und der Zielrichtung der Betrachtung ab.

Während z.B. landwirtschaftliche Betriebe im mittleren Westen der USA traditionellerweise große Flächen bewirtschaften, sind die landwirtschaftlichen Flächen in Europa im Schnitt signifikant kleiner. Betriebe, die in Europa daher als Großgrundbesitz angesehen werden, gelten in Übersee als normal.

Im Rahmen der Bodenreform in der SBZ wurde Großgrundbesitz ab einer Fläche von 101 ha angenommen.

Großgrundbesitzer in Preußen

In Deutschland ergab sich im 18. und 19. Jahrhundert eine außerordentlich unterschiedliche Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebsgrößen. Während in Westdeutschland kleinere Betriebe üblich waren, konzentrierte sich der Grundbesitz östlich der Elbe meist auf wenige (meist adlige) Großgrundbesitzer (Junker).

1882 wurde im Deutschen Reich folgende Verteilung der Grundstücksgröße erhoben[1]

Gebiet Fläche <1 ha 1 - 10 ha 10 - 100 ha >100 ha
Deutsches Reich 5276344 ha 2,4 % 25,6 % 47,6 % 24,4 %
Elsaß-Lothringen 233866 ha 5,0 % 51,8 % 35,9 % 7,3 %
Bayern 681521 ha 1,6 % 35,6 % 60,5 % 2,3 %
Ostpreußen 188179 ha 1,0 % 9,3 % 51,1 % 38,6 %
Westpreußen 134026 ha 1,3 % 9,1 % 42,5 % 47,1 %
Pommern 169275 ha 1,3 % 10,1 % 31,2 % 57,4 %

Quellen

  1. zitiert nach Meyers 1888, Stichwort: "Grundeigentum (Statistisches)" [1]

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