- Großunternehmen
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Großunternehmen, österreichisch Großbetrieb, oder große Kapitalgesellschaft, im anglikanischen Sprachraum als Corporation bezeichnet, ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme überschreiten. Sofern wirtschaftliche Betriebe solche Grenzen unterschreiten, spricht man von Klein- und Mittelunternehmen/-betrieb (KMU/KMB). Umgangssprachlich werden solche Großunternehmen auch oft als Konzern bezeichnet.
Definitionen
Eine Kapitalgesellschaft gilt nach § 267 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) als sogenannte „Große Kapitalgesellschaft“, sofern sie einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt beantragt worden ist, oder wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei folgenden Merkmale überschritten hat: (1.) 19.250.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags; (2.) 38.500.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und (3.) 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Dabei werden die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Mitarbeiter nicht berücksichtigt.
Neben der genannten handelsrechtlichen Definition existieren im Schrifttum zahlreiche weitere Begriffsdefinitionen, die je nach Branche und Land variieren. Quantitative Kriterien im Übergangsbereich von 500 bis 1000 Mitarbeitern spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Als quantitative Kriterien gelten Mitarbeiterzahlen von über 500, Bilanzsummen von über 50 Mio Euro oder Jahresumsätze von über 50 Mio Euro. Als wichtigste qualitative Kriterien gelten die divergierenden Verhältnisse im Kapitaleigentum zwischen Geschäftsführer (Chief Executive Officer, CEO) und Verwaltungsrat (VR) und die formell geteilte Organisation zwischen operativer Geschäftsführung und strategischer Unternehmensleitung (Agency-Modell, wonach der CEO vom VR eingesetzt wird).
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird die Führung von Großunternehmen als Regelfall der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre angesehen, die der KMU als Spezialfall. In der Praxis stellen Großunternehmen quantitativ allerdings nur einen Bruchteil der Wirtschaft dar. In der Europäischen Union sind weniger als 1 % der Wirtschaftseinheiten als Großunternehmen zu qualifizieren.
Kategorie:- Unternehmensart
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