- Verwaltungsrat
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Als Verwaltungsrat wird in Deutschland das zumeist ehrenamtlich besetzte Gremium mit Kontroll- und Lenkungsfunktion in einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts bezeichnet.
In gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts werden Verwaltungsräte in der Regel paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt. Zumeist sind diese Mitglieder der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. In einigen Körperschaften öffentlichen Rechts wählen in einer Sozialwahl die Mitglieder der Körperschaft den Verwaltungsrat. Zumeist sind die Mitglieder des Verwaltungsrats auf 6 Jahre gewählt.
Manche Körperschaften öffentlichen Rechts besitzen eine andere Nomenklatur.
Inhaltsverzeichnis
Organ einer Aktiengesellschaft (Schweiz)
In der Schweiz bezeichnet Verwaltungsrat ein Organ in Aktiengesellschaften, vergleichbar mit dem Aufsichtsrat in Deutschland.
Amtsbezeichnung (Deutschland)
In Deutschland ist Verwaltungsrat eine Amtsbezeichnung nach Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst). Es handelt sich hierbei um einen Zusatz (Verwaltungs-) zur Grundamtsbezeichnung (Rat). Verwaltungsräte arbeiten in der Regel bei öffentlichen Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen sowie entsprechenden Verbänden. In anderen Einsatzbereichen werden entsprechende Zusätze verwendet (Studienrat/Gymnasiallehrer, akademischer Rat/Hochschulverwaltung, Regierungsrat/Landes- und Bundesverwaltung, etc.).
Angelsächsisches Recht
Der Begriff „Verwaltungsrat“ wird im Deutschen auch als Übersetzung für die im angelsächsischen Recht üblichen „Board of Directors“ und ähnliche Gremien verwendet, die nicht in Vorstand und Aufsichtsrat geteilt sind, sondern als Einheitsgremium mit exekutiven und nicht exekutiven Managern besetzt sind.
Organ einer Europäischen Aktiengesellschaft
Die Leitung einer Europäischen Gesellschaft, auch Europäische Aktiengesellschaft oder SE genannt, kann auf Vorstand und Aufsichtsrat aufgeteilt oder nach angelsächsischem Muster von einem Einheitsgremium (Board of Directors) gelenkt werden, das auf Deutsch als Verwaltungsrat bezeichnet wird.
Weblinks
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