- Grünes L
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Österreich
Das Grüne L (rund!) beschreibt ein Kennzeichen für LKW in Österreich, das angibt, dass das Fahrzeug ein "leiser Lastwagen" ist und somit nicht vom nächtlichen Fahrverbot betroffen ist. In Deutschland geschieht diese Kennzeichnung mit einem grünen G.
Schweiz: Das Phantom «grünes L»
Seit der Einführung des Führerausweises auf Probe im Jahr 2005 und damit der Zweiphasenausbildung taucht immer wieder der Begriff «grünes L» auf. Damit verbunden ist die Vorstellung, dass Neulenker nach bestandener Führerprüfung während der dreijährigen Probezeit ein solches Zeichen am Fahrzeug anbringen müssten.
Das «grüne L» ist jedoch ein Phantom. Es gibt keine Vorschrift, ein solches Zeichen am Fahrzeug anzubringen, und das tut auch niemand. Aus welchen Gründen der Begriff trotzdem verwendet wird, bleibt ein Rätsel.
In der Schweiz erhalten Neulenker/innen den Führerausweis nach der Führerprüfung während der ersten drei Jahre nur auf Probe. Im Verlauf dieser Frist müssen sie zwei Weiterausbildungstage besuchen (WAB-Kurse) und dürfen keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen, die zu einer Annullierung der Fahrberechtigung führen.
Bei einem Entzug des Führerausweises während der Probezeit wird diese um ein Jahr verlängert. Bei einem zweiten Entzug wird der Führerausweis annulliert und alles beginnt von vorn: Lernfahrausweis beantragen, theoretische Prüfung, Verkehrskundeunterricht, praktische Prüfung, Probezeit.
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