- Gutschrift
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Eine Gutschrift ist einerseits die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers zum Beispiel infolge einer Mängelrüge. Andererseits kann unter einer Bankgutschrift die einen Habensaldo erhöhende und den Sollsaldo vermindernde Habenbuchung auf ein Konto verstanden werden. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden.
Abrechnungsgutschrift
Mit einer Abrechnungsgutschrift wird, ebenso wie mit einer Rechnung, eine Lieferung oder Leistung abgerechnet. Die Abrechnungsgutschrift stellt jedoch der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus.
Die Gutschrift berechtigt nach § 14 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muss zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung berechtigt sein.
- Zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift muss Einverständnis darüber bestehen, dass mit einer Gutschrift über die Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.
- Die Gutschrift muss die gleichen Angaben enthalten wie eine Rechnung.
- Die Gutschrift muss dem leistenden Unternehmer zugeleitet worden sein.
Die Abrechnungsgutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger dem in ihr enthaltenen Steuerausweis widerspricht. Widerspricht der Abrechnungsgutschriftempfänger dem zu hohen Steuerausweis nicht, so schuldet er den zu hohen Betrag.
Weblinks
- Nie mehr Rechnungen stellen? GULP Knowledgebase zum Gutschriftverfahren
Wiktionary: Gutschrift – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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