Gutsgerichtsbarkeit

Gutsgerichtsbarkeit

Patrimonialgerichte waren in Preußen und anderen Teilen des damaligen Deutschlands die Gerichte der adligen Grundherren, die jeweils eine eigene Gerichtsbarkeit hatten. Die Gerichtsbarkeit war an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden. Der Grundherr (z. B. Besitzer eines Ritterguts) war damit Gerichtsherr. Zur Durchsetzung seiner Rechte bediente er sich jedoch meist eines juristisch gebildeten Gerichtsdirektors.

Patrimonialgerichte umfassten jedoch nur die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien). Siehe dazu auch Regelungen im preußischen Allgemeinen Landrecht.

In bestimmten Fällen und Voraussetzungen konnten sich Kläger und Beklagte an das Obergericht wenden. Jedoch waren die Gutsherrengerichte oft auch die letzte Instanz für die Untertanen des Gutsherren und somit hatte dieser einen großen Einfluss auf seine Untertanen. Die Blut-, Hals- und peinliche Gerichtsbarkeit blieb in der Regel bei höheren Gerichten.

In Preußen wurden Patrimonialgerichte 1849, in Bayern schon ein Jahr früher abgeschafft, in Sachsen erfolgte die Abschaffung durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855.

Literatur

  • Monika Wienfort: Patrimonialgerichte in Preußen: ländliche Gesellschaft und bürgerliches Recht 1770–1848/49. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3525351631.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gutsgerichtsbarkeit — Gutsgerichtsbarkeit, s. Patrimonialgerichtsbarkeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gutsgerichtsbarkeit — Gutsgerichtsbarkeit, s. Patrimonialgerichtsbarkeit …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gut Jersbek — Das Jersbeker Herrenhaus Die Parkanlage um 1747. Mittig i …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenhaus Jersbek — Das Jersbeker Torhaus vom runden Hofplatz, der Zugang in den Garten liegt links davon Der Jersbeker Barockpark samt dem dazu gehörigen Gut in Jersbek in Schleswig Holstein, ca. 20 Kilometer nordöstlich von Hamburg ist ein in Rudimenten erhaltener …   Deutsch Wikipedia

  • Park und Gut Jersbek — Das Jersbeker Torhaus vom runden Hofplatz, der Zugang in den Garten liegt links davon Der Jersbeker Barockpark samt dem dazu gehörigen Gut in Jersbek in Schleswig Holstein, ca. 20 Kilometer nordöstlich von Hamburg ist ein in Rudimenten erhaltener …   Deutsch Wikipedia

  • Patrimonĭalgerichtsbarkeit — (Erbgerichtsbarkeit, Gutsgerichtsbarkeit, Privatgerichtsbarkeit), die mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium), zumeist eines Rittergutes, verbundene Befugnis zur Ausübung der Rechtspflege; Patrimonialgericht, die zur Handhabung dieser… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Patrimonial — Patrimoniāl, zum väterlichen Erbgute (Patrimonium, s.d.) gehörig, väterlich ererbt. Patrimonialgerichtsbarkeit, Erbgerichtsbarkeit, Gutsgerichtsbarkeit, die frühere Gerichtsbarkeit der Grundherren über ihre Erbzins und Lehnsleute, 1848 in den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Liste von Persönlichkeiten der Stadt Neusalza-Spremberg — Folgende Persönlichkeiten stehen in Verbindung zur Stadt Neusalza Spremberg. Inhaltsverzeichnis 1 Grund und Gutsherrschaften des Dorfes Spremberg (seit dem 13. Jh.) und der Stadt Neu Salza (seit 1670) bis 1945 1.1 Grundherrschaften der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”