- H-Zulassung
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Das Kfz-Kennzeichen (oder auch Nummernschild) ist die von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene Kennzeichnung von Fahrzeugen. Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie neben der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr einer Straßenverkehrsbehörde. Daneben gibt es für zulassungsfreie Fahrzeuge das Versicherungskennzeichen, das jedoch zulassungsrechtlich kein Kennzeichen ist.
Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit geltenden Kennzeichen. Zu den „auslaufenden Kennzeichen“, also solchen, die nicht mehr zugeteilt werden, siehe Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen.
Geschichte
In Deutschland begannen einige örtliche Behörden zwischen 1870 und 1890 wegen vermehrten Fällen von Fahrerflucht Nummernschilder für Fahrräder vorzuschreiben, die lokal ausgegeben wurden und sich farblich unterschieden.[1] Im Jahr 1896 wurde in Baden das erste Nummernschild an einem Auto befestigt. Am 1. Oktober 1906 wurde die erste einheitliche Regelung für Deutschland erlassen, die am 1. Oktober 1907 für die 26 Länder des Deutschen Reichs in Kraft trat. 10.115 PKW, 15.954 Krafträder und 957 Lastkraftwagen wurden damals zugelassen.[1] Die einheitlichen Kennzeichen der Länder im Deutschen Reich begannen mit einer römischen Ziffer für das Territorium – I = Preußen, II = Bayern, III = Württemberg … – gefolgt von einem Buchstaben für den Verwaltungsbezirk – I A = Berlin, II A = München, III A = Stuttgart … – und zum Schluss einer Ziffernfolge. Die Kennzeichen der freien Städte nutzten zur Unterscheidung keine Territorialangabe mit römischen Ziffern, sondern begannen gleich mit einer Buchstabenfolge. In Sachsen wurden auch weitere Ziffern mit römisch I und V ausgedrückt.[1]
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Kennzeichen in den Besatzungszonen anfänglich farblich unterschieden – schwarz auf orangefarbenem Grund: amerikanischer Sektor, schwarz auf rotem Grund: französischer Sektor, schwarz auf blauem Grund: britischer Sektor, und im sowjetischen Sektor verblieb schwarz auf weißem Grund.[1] 1947 beschlossen die Alliierten ein einheitliches System, das ab 1948 eingeführt wurde. Die neuen Kennzeichen in den vier Besatzungszonen wurden nun einheitlich weiß auf schwarzem Grund gehalten, deren Registriernummer enthielt jeweils vorne zwei Buchstaben (die übereinander geschrieben waren) für den Verwaltungsbereich, z. B. „BR“ Britische Zone Rheinland oder „AB“ Amerikanische Zone Bayern.[1] Diese Kennzeichen galten bis zur Einführung eigener Systeme in den beiden deutschen Nachkriegsstaaten.
Im September 1949 hatte die „Verwaltung für Verkehr des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ in Offenbach die Länder darauf hingewiesen, dass das geltende KFZ-Kennzeichensystem nicht der zunehmenden Motorisierung gewachsen ist. Erst mit der am 14. März 1956 veröffentlichten „Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Verkehrsrechts“ wurde dieses für die Bundesrepublik und West-Berlin eingeführt; die DDR hatte bereits 1953 ein eigenes System eingeführt, das auch weiß mit schwarzen Rahmen und DIN-Schrift gestaltet war.
Überblick
Das heutige System wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 1956 eingeführt und nach der Wiedervereinigung 1990 mit leichter Verzögerung am 1. Januar 1991 auch auf die neuen Bundesländer übertragen. Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen sind grundlegend in § 10 FZV (früher § 60 Straßenverkehrszulassungsordnung) geregelt.
Derzeit existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Versionen der Kennzeichen. Ihnen gemeinsam ist die schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzer Rahmenlinie. Es handelt sich dabei zum einen um die älteren, seit 1956 verwendeten DIN-Kennzeichen, benannt nach ihrer Schriftart, die nach DIN 1451 (Mittelschrift) festgelegt ist und die 1949 vereinheitlichten Schilder der drei westlichen Besatzungszonen (weiße Schrift auf schwarzem Grund) ablösten. Zum anderen um die neuen Euro-Kennzeichen, die die sogenannte „FE-Schrift“ (FE = fälschungserschwerend) verwenden. Bei dieser unterscheiden sich die Buchstaben deutlicher voneinander als bei der alten DIN-Schrift, sodass Manipulationen erschwert und automatische Erkennung mit Kamerasystemen erleichtert werden (siehe auch Mautbrücken, LKW-Maut). Mit der FE-Schrift ist es nun möglich, für die laufende Kennzeichnung nach dem Orts-/Kreiskürzel die Buchstaben B, F, G, I, O und Q zu verwenden, die zuvor gesperrt waren. Somit stehen bei der Vergabe von Kennzeichen deutlich mehr Kombinationen zur Verfügung. Die Euro-Kennzeichen wurden das erste Mal 1994 von Berlin und Brandenburg verwendet, noch bevor sie deutschlandweit Verwendung fanden. Seit dem 1. November 2000 sollten von den Zulassungsstellen nur noch die Euro-Kennzeichen ausgegeben werden, was jedoch nicht immer der Fall war.
Ein weiterer Vorteil dieser Euro-Kennzeichen ist, dass bei Reisen innerhalb der EU sowie in die Schweiz auf das ovale Nationalitätszeichen „D“ am Fahrzeugheck verzichtet werden kann. Seit Anfang der 1990er-Jahre muss der weiße Hintergrund des Kennzeichens stark reflektierend sein (mit Ausnahme der Bundeswehr-Fahrzeuge).
Beiden Kennzeichenversionen ist gemeinsam, dass die Schrift jeweils in einer breiten oder schmalen Version verwendet werden kann. Bei acht Zeichen auf dem Schild wird dabei immer die schmale Version verwendet. Mehr als acht Zeichen sind generell nicht erlaubt.
Technische Beschaffenheit
Abmessungen
Einzeilige amtliche Kennzeichen sind max. 520 mm lang und 110 mm hoch, zweizeilige max. 340 mm lang und 200 mm hoch. Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann. Für die verkleinerten Kennzeichen (ausschließlich zweizeilig) gilt das Maß 255 mm breit und 130 mm hoch. Die normalen, zweizeiligen Kennzeichen werden von Motorradfahrern im Allgemeinen als „Kuchen-“ oder auch „Pizzablech“ verspottet. Nicht nur auf Grund ästhetischer Wunschvorstellungen, als auch aus Aerodynamik- und Sicherheitsaspekten, sowie der Tatsache, dass ein Großteil der erhältlichen Motorräder nicht ausschließlich für den deutschen Markt produziert werden und dementsprechend für kleinere Kennzeichen konzipiert sind, sorgt die derzeitige Kennzeichenlösung für Unmut in der hiesigen Motorradfahrergemeinschaft. Auch an Kraftfahrzeugen kann ein verkleinertes Schild angebracht werden, in der Regel jedoch nur, wenn sich Schilder in den Standardmaßen nicht mit vertretbarem Aufwand anbringen lassen, z. B. bei US-Importfahrzeugen.
Herstellung
Jedes Kennzeichen hat auf der Rückseite eine eingeprägte Signatur, aus der der Hersteller des Kennzeichenrohlings erkennbar ist und auf der Vorderseite eine Signatur, die eine Identifizierung des endgültigen Herstellers des Kennzeichens zulässt. Zur Herstellung wird heute üblicherweise das Heißprägeverfahren angewendet. Dieses Verfahren wurde 1990 entwickelt und löste die bisherige Verwendung von lösemittelhaltigen Lacken ab.
Reflexionseigenschaften
Die Ausführungen aller Kfz-Kennzeichen in Deutschland (Formate, Schrift, Farben und seit etwa Mitte der 1980er-Jahre auch Reflexion) sind in der FZV geregelt und werden durch die DIN 74069 vereinheitlicht. Die Herstellungsverfahren und die Konformität mit diesen Regeln werden durch die DIN-CERTCO überwacht. Das rückseitige Kennzeichen muss beleuchtet sein. Eine Alternative zu den geprägten Kennzeichen bilden selbstleuchtende Kfz-Kennzeichen, die eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes besitzen.
Klebekennzeichen
Eine besondere Form sind sogenannte „Klebekennzeichen“, bei denen das Schild als Aufkleber ausgeführt ist. Diese sind jedoch mittlerweile nur sehr selten anzutreffen und werden meist nur für Oldtimer vergeben, an denen das Anbringen eines normalen Schraubkennzeichens unmöglich oder nur sehr schwer möglich ist.
Kunststoffkennzeichen
Seit Ende 2007 werden auch Kennzeichen aus Acryl-Kunststoff als Alternative zu den Metallschildern angeboten. Diese ähneln dem Aussehen nach britischen Kennzeichen.
Logischer Aufbau
Die heutigen Kfz-Kennzeichen in Deutschland sind als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Sie bestehen aus zwei Teilen:
- dem Unterscheidungszeichen, aus bis zu drei Buchstaben,
- der Erkennungsnummer, aus ein bis zwei Buchstaben sowie ein bis vier Ziffern.
Zusammen maximal acht Zeichen. Zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer ist Platz für Plaketten.
Unterscheidungszeichen
Die Unterscheidungszeichen bestehen aus einem, zwei oder drei Buchstaben:
- Für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat (kreisfreie Stadt oder Landkreis, im Saarland auch Mittelstädte), zum Beispiel „CE“ für den Landkreis Celle
oder
- für die Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen (zum Beispiel NATO).
Kommt es dazu, dass Gemeinden einem anderen Kreis zugeordnet werden, wie es zum Beispiel bei Gebietsreformen häufig der Fall ist, müssen die Nummernschilder aus dem alten Zulassungsbezirk in der Regel nicht getauscht werden. Deshalb kann bei alten Fahrzeugen nicht immer mit vollkommener Sicherheit vom Kennzeichen auf den Landkreis geschlossen werden. Dies ist insbesondere bei lange genutzten Fahrzeugen wie zum Beispiel Traktoren, Löschfahrzeugen oder Anhängern der Fall.
Anders als in einigen anderen Ländern sind die Kennzeichen dem Fahrzeug und nicht dem Halter zugeordnet. Aus diesem Grund geht das Kennzeichen bei Veräußerung auf den neuen Halter über, es sei denn, der Veräußerer meldet das Fahrzeug vor der Veräußerung ab und der Erwerber mit neuem Kennzeichen wieder an. Wenn der Standort des Fahrzeugs in einen anderen Verwaltungsbezirk verlegt wird, mussten dort bislang in jedem Fall neue Kennzeichen beantragt werden (Umkennzeichnungspflicht). Mit Einführung der FZV liegt es im Ermessen der Bundesländer, die Umkennzeichnungspflicht aufzuheben (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 FZV). Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hessen haben sich beispielsweise gegen die Umkennzeichnungspflicht entschieden.
Anders als zum Beispiel in Liechtenstein oder in einigen Kantonen der Schweiz gibt es keine allgemein einsehbaren Listen, aus denen anhand des Kennzeichens auf den Halter geschlossen werden kann. Anders als in Österreich darf das Nummernschild – bis auf die roten „06“er- und „07“er-Kennzeichen – nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
Der Zeitpunkt der Zulassung ist nicht im Kennzeichen vermerkt. Jedoch vergeben viele Zulassungsstellen (zum Beispiel Erlangen, wenn kein Wunschkennzeichen beantragt wird) die Kennzeichen nach einem fortlaufenden System, sodass bei Kenntnis dieses Systems und hinreichender Beobachtung grob auf den Zeitraum der Zulassung geschlossen werden kann. Als weitere grobe Referenz können auch Nummernraumerweiterungen herangezogen werden. So weisen zum Beispiel mehr als drei Ziffern in einem privaten Nummernschild aus dem Kreis Paderborn auf eine Anmeldung erst nach dem Jahr 2001 hin.
Plaketten
Nach dem Unterscheidungszeichen befinden sich oben auf dem hinteren Kennzeichen die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (umgangssprachlich „TÜV-Plakette“) und auf dem vorderen Kennzeichen (in der Regel seit 1985) eine AU-Plakette und jeweils unten als Dienstsiegel der Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an die Stelle des Dienstsiegels das Wappen des Bundeslandes (siehe Weblinks), in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Bei den alten DIN-Kennzeichen findet man zwischen den beiden Plaketten einen Bindestrich, der das Unterscheidungskennzeichen und die Erkennungsnummer voneinander trennt. Aufgrund der neuen Zulassungsplaketten, die größer sind als die alten, reichte der Platz nicht mehr aus, um den Bindestrich darzustellen. Jedoch gab es während der Erprobungsphase der Euro-Kennzeichen in Berlin, Brandenburg und Sachsen Kennzeichen, die diesen Bindestrich trugen.
Mit Einführung der Euro-Kennzeichen wurden die Form und das Aussehen der Zulassungsplakette geändert (nun größer und farbig statt früher nur schwarz auf weiß oder silber). In den ersten Jahren wurde auf viele Euro-Kennzeichen jedoch auch die alte Version der Zulassungsplakette geklebt und in den letzten Jahren der DIN-Schilder wurde auf viele DIN-Kennzeichen die neue Version der Zulassungsplakette geklebt.
Erkennungsnummer
Die Erkennungsnummer besteht aus:
- einem oder zwei Buchstaben (möglich sind alle deutschen Großbuchstaben außer den Umlauten „Ä“, „Ö“ und „Ü“) (früher gelegentlich per Dienststellen-Kontingent der Zulassungsstellen-Niederlassung vergeben). Teilweise sind nicht alle Kombinationen möglich (siehe auch den Abschnitt Verschiedenes). Bei Behördenkennzeichen entfällt dieser Bereich;
- einer bis vier (abweichend bis zu sechs) Ziffern. Bis zu sechs Ziffern werden vergeben, wenn es die einzigen Unterscheidungsmerkmale innerhalb eines Gebietes sind. Das kommt bei Behördenkennzeichen vor, da hier die Buchstaben fehlen. Bei der Vergabe der Zahlen von Behörden sollen zur Unterscheidung neuerdings an die einzelnen Behörden Kennzeichen mit Nummern aus verschiedenen Bereichen zugeteilt werden.
Gelegentlich kann man anhand der mittleren Buchstaben und letzten Ziffern den genaueren Zulassungsbezirk ermitteln. Hierzu werden die möglichen Erkennungsnummern in Gruppen eingeteilt:
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- Gruppe a (früher Ia): 1 Buchstabe, 1–3 Ziffern, also A 1 bis Z 999 → 26 × 999 = 25.974 Möglichkeiten
- Gruppe b (früher Ib): 2 Buchstaben, 1–2 Ziffern, also AA 1 bis ZZ 99 → 26 × 26 × 99 = 66.924 Möglichkeiten
- Gruppe c (früher II): 2 Buchstaben, 3 Ziffern, also AA 100 bis ZZ 999 → 26 × 26 × 900 = 608.400 Möglichkeiten
- Gruppe d (früher IIIa): 1 Buchstabe, 4 Ziffern, also A 1000 bis Z 9999 → 26 × 9000 = 234.000 Möglichkeiten
- Gruppe e (früher IIIb): 2 Buchstaben, 4 Ziffern, also AA 1000 bis ZZ 9999 → 26 × 26 × 9000 = 6.084.000 Möglichkeiten
Hinweis: Die angegebenen Kombinationsmöglichkeiten sind theoretischer Natur. Einige Kombinationen sind gesperrt, sodass die Gesamtzahl der tatsächlich nutzbaren Möglichkeiten geringer ist als oben angegeben.
Diese Gruppen finden Verwendung beispielsweise bei der Zuweisung eines Unterscheidungszeichens an eine kreisfreie Stadt und an den umliegenden Landkreis (Beispiele: „L“, „KS“, „FÜ“, „HN“, „MZ“, „PS“), bei denen sich die Zuordnung zu Stadt oder Land aus der Gruppe ergibt. Aber auch bei der Neuzuteilung von Unterscheidungszeichen sind sie relevant.
Nicht alle Gruppen werden von allen Zulassungsbezirken benutzt. Viele Bezirke benutzen regulär nur die Gruppen a bis c und erlauben Kennzeichen der Gruppe d und eventuell e als Wunschkennzeichen. In Bezirken mit dreistelligem Unterscheidungszeichen ist die Gruppe e grundsätzlich nicht möglich.
Sonstiges
- Bei historischen Fahrzeugen folgt der Buchstabe H, siehe den Abschnitt → Kennzeichen historischer Fahrzeuge.
- Bei einigen Sonderkennzeichen folgt noch ein Feld, das sie als Sonderkennzeichen identifiziert, zum Beispiel Datumsangaben.
Anbringung am Fahrzeug
Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeugaußenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Dies bedeutet, dass die Kennzeichen nicht ohne Werkzeug entfernbar sein dürfen. Hierbei sind Verschraubungen aber auch Klemmrahmen zulässig (eine Münze oder ein Plastikhebel zum Öffnen des Rahmens gelten schon als Werkzeug). Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.
Kennzeichenmaterialien
Die Mehrheit der deutschen Kfz-Kennzeichenrohlinge wird von den Firmen Utsch und 3M nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Normung (DIN) aus Aluminium gefertigt. Eine technische Innovation sind selbstleuchtenden Kennzeichenschilder, die seit März 2006 in der Erprobung waren und seit November 2006 in Deutschland für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen sind. Seit März 2007 sind auch Kunststoffkennzeichen zugelassen, denen vom Hersteller CP-Plex bessere Eigenschaften zugeschrieben werden und die die entsprechenden Auflagen erfüllen.
Prüfplaketten
Auf dem vorderen Kennzeichen muss die Plakette mit dem Hinweis auf den nächsten AU-Termin angebracht sein. Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt den Termin der nächsten Hauptuntersuchung an. Prüfplaketten (umgangssprachlich meist als TÜV-Plaketten bezeichnet) für die Hauptuntersuchung werden in Deutschland seit 1960 ausgegeben.
Bevor man die Plaketten einführte, wurden die Fahrzeughalter bei Erreichen des Hauptuntersuchungstermins von den Zulassungsstellen angeschrieben. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, führte man Prüfplaketten ein. Deren Erscheinungsbild ist seit diesem Zeitpunkt annähernd konstant. In der Anfangsphase waren die Plaketten nicht immer farbig (1973 war sie – wie die allererste Plakette aus dem Jahr 1961 − weiß). Das Farbschema folgt seit der 1974er-Plakette dem bis heute gültigen Rhythmus, der sich alle sechs Jahre wiederholt, die Jahre 1977 (gelb statt orange) und 1979 (orange statt gelb), sind dabei allerdings Ausnahmen. Regional werden unterschiedliche Siegel verwendet; meist die Klebeplaketten – die Feststoffplaketten (umgangssprachlich Töpfchensiegel) sind im süddeutschen Raum (besonders in Baden-Württemberg, aber auch in Bayern (z. B. Fürth, Augsburg, Lindau am Bodensee), sowie in einigen niedersächsischen Bezirken (Hannover (nur Stadtgebiet), Helmstedt, Hameln-Pyrmont, früher auch Celle) gebräuchlich.
Wie auf den Bildern rechts ersichtlich, haben die Plaketten im Bereich des Monats Dezember (seit 1975) schwarze Balken. Diese Balken sorgen dafür, dass man bereits aus einiger Entfernung den Monat der dort angegebenen Untersuchung erkennt. Zu lesen sind diese Balken wie eine Uhr. Ist beispielsweise die HU im Monat August fällig, steht die „8“ oben und die schwarzen Balken erscheinen auf „8 Uhr“. Diese Regel gilt allerdings erst seit 1983. Bis 1982 waren die Ziffern auf der Prüfplakette in aufsteigender Folge im Uhrzeigersinn aufgedruckt, das heißt, bei den Plaketten der Jahre 1975 bis 1982 erschienen die schwarzen Balken noch in seitenverkehrter Position (z. B. bei Fälligkeit im August auf „4 Uhr“), bei Fälligkeit im Juni und Dezember blieb die Position der schwarzen Balken demnach unverändert bei „6 Uhr“ bzw. bei „12 Uhr“.
Seit 1985 werden sechseckige Plaketten für die Abgasuntersuchung ausgegeben. Diese erste Plakette mit den Jahreszahlen 1986 wurde zunächst als „ASU-Plakette“ bezeichnet, später als „AU-Plakette“. Sie wird stets auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Sie folgt dem Farbschema der Prüfplaketten für die Hauptuntersuchung und wird auch (eher selten) als Feststoffplakette ausgegeben.
Der Gesetzgeber plant, ab dem Jahr 2010 die vordere AU-Plakette entfallen zu lassen. Die hintere Plakette soll dann sowohl AU als auch HU dokumentieren. Der Wegfall der Plakette wird damit begründet, dass sowohl HU als auch AU im Zweijahresrhythmus durchgeführt werden; somit verringert sich zukünftig der Verwaltungsaufwand.
Schon heute ist bei neueren Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD) die AU fester Bestandteil der HU. Das hat zur Folge, dass die AU-Bescheinigung nicht älter als einen Monat sein darf. Ebenso befindet sich auf den HU-Protokollen der Hinweis, dass der Bericht auch das AU-Ergebnis mit einschließt.
Farben der Plaketten bis 1973
Farbe Jahr Weiß 1961 1965 1969 1973 Grün 1962 1966 1970 Gelb 1963 1967 1971 Blau 1964 1968 1972 Farben der Plaketten seit 1974
Farbe Jahr Orange
(RAL 2000)1979 1983 1989 1995 2001 2007 2013 Blau
(RAL 5015)1978 1984 1990 1996 2002 2008 2014 Gelb
(RAL 1012)1977 1985 1991 1997 2003 2009 2015 Braun
(RAL 8004)1974 1980 1986 1992 1998 2004 2010 2016 Rosa
(RAL 3015)1975 1981 1987 1993 1999 2005 2011 2017 Grün
(RAL 6018)1976 1982 1988 1994 2000 2006 2012 2018 Sonderkennzeichen
Behördenkennzeichen
Bis zum 28. Februar 2007 zugelassene Behördenfahrzeuge tragen das Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem die Behörde ihren Dienststellensitz hat, gefolgt von einer Ziffernfolge. Die Ziffernfolgen geben in der Regel Aufschluss über die Behörde, für die das Kennzeichen zugeteilt wurde:
- Oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene: 1–89, 1××, 1×××, 1××××
- Gerichte: 9×, 9××××
- Kommunale Verwaltungsebene: 2××, 2×××, 2××××, 3××, 6××, 6×××, 6××××
- Polizei: 3×××, 3××××, 7×××, 7××××
- Katastrophenschutz: 8×××, 8××××
- Konsularische Vertretungen: 9××, 9×××
- sonstige Behörden und Einrichtungen (teilweise Nummernreserven): 5××, 5×××, 5××××, 6××, 7××, 8××, 9××××
Seit dem 1. März 2007 werden diese Behördenkennzeichen aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht mehr zugeteilt.[3] Viele Kreise und Städte eröffnen nun neue Vergabegruppen bzw. sperren ganze Buchstabenfolgen für den Behördenfuhrpark.
Die weitere Vergabe der Polizeikennzeichen ist in den Bundesländern momentan höchst unterschiedlich. So werden derzeit in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und neuerdings auch in Baden-Württemberg für Polizeifahrzeuge die Kennzeichen der jeweiligen Landesverwaltung nach den Mustern NRW 4–××××, BBL 4–××××, RPL 4–××××, SAL 4–×××× und BWL 4–×××× vergeben, wobei die führende 4 dem Innenministerium zugeordnet ist. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bevorzugt man Zulassungen nach den Mustern SH–3××××, MVL–3×××× und LSA–4××××. In Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen wurden die Systeme den normalen Kennzeichen angepasst. So tragen z. B. die neuen Polizeifahrzeuge in Hessen Kennzeichen mit der Kombination WI HP ×××× (immer mit vier Ziffern). In Sachsen erhalten seit dem 1. März 2007 grundsätzlich alle Polizeifahrzeuge, auch zivile (mit Ausnahme derjenigen, die für verdeckte Ermittlungen eingesetzt werden), die Kennung DD Q ×××× (meist mit vier Ziffern). In Thüringen nutzt man für die Polizeifahrzeuge die Kennung EF TP ×××× (immer mit vier Ziffern). Dabei ersetzen die Zeichen TP die bisherige Ziffer 3. Die nächstfolgende Ziffer weist auf die Polizeidirektion (PD) in Thüringen hin: 1 = PD Erfurt, 2 = PD Gera, 3 = PD Gotha, 4 = PD Jena, 5 = PD Nordhausen, 6 = PD Saalfeld, 7 = PD Suhl. In Niedersachsen tragen die Polizeifahrzeuge die Kennzeichen der örtlichen Inspektion bzw. Direktion, z. B. CE PI 950 oder GÖ PD 599 („PI“ für Polizeiinspektion, „PD“ für Direktion). Fahrzeuge der Zentralen Polizeidirektion Hannover, der auch die Bereitschaftspolizei mit weiteren Abteilungen in Braunschweig und Oldenburg angehört, tragen die Kürzel H ZD xxxx („ZD“ für Zentrale Polizeidirektion) oder „PA“ für die Polizeiakademien. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen werden die numerischen Kennzeichen nach dem bisherigen Muster beibehalten.
In Baden-Württemberg war ursprünglich geplant, die Polizeifahrzeuge weiterhin am Sitz des Regierungspräsidiums, dem sie zugeordnet sind (Freiburg im Breisgau, „FR“, Karlsruhe, „KA“, Stuttgart, „S“ und Tübingen, „TÜ“), bzw. bei Fahrzeugen der Bereitschaftspolizei, am Sitz des Bereitschaftspolizeipräsidiums (Göppingen, „GP“), zuzulassen. Den Unterscheidungskennzeichen sollte eine bis zu zweistellige Buchstaben- und vierstellige Ziffernkombination folgen; Fahrzeuge des Polizeipräsidiums Stuttgart sollten die Kennzeichen S PP ×××× bekommen. Es wurden zwar schon einige Fahrzeuge mit diesem Schema zugelassen. Die Zulassungen wurden dann bei Fahrzeugen ab August 2008 nochmals zugunsten des Kennzeichens der Landesverwaltung geändert. Die Fahrzeuge bekommen Kennzeichen nach dem Schema BWL 4–××××, wobei die erste Ziffer auch hier für das Innenministerium als oberste Dienstbehörde und die erste Ziffer nach dem Bindestrich für den entsprechenden Regierungsbezirk steht.[4]
Die Polizeifahrzeuge in Nürnberg und Würzburg nutzen die Kennung N PP ×××× bzw WÜ PP ××××. Eine Umrüstung wird nur bei neu zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt, da die Umstellung kostenneutral erfolgen soll.
Die Bundeszollverwaltung stellte ebenfalls im Jahr 2007 mit Auslieferung der neuen Fahrzeuge vom Behördenkennzeichen (z. B. HB 123 ) auf die normalen zivilen Kennzeichen um (z. B. OS Z 9××× ), wobei von es zwischen den einzelnen Hauptzollämtern unterschiedlich gehandhabt wird, ob die Buchstaben „Z“ für Zoll oder „ZA“ für Zollamt oder Ähnlichem verwendet werden. Auf Hauptzollamtsebene wird oft nach der Ortsangabe „HZ“ verwendet, auf Bundesfinanzdirektionsebene die Kennung „ZV“ für Zollverwaltung. Ebenso von dieser Regelung betroffen sind das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), welches bisher Kölner Behördenkennzeichen verwendete, sowie die Bundesnetzagentur (früher RegTP) mit der technischen Zentrale in Mainz. Die alten Behördenkennzeichen sind Auslaufmodelle und werden nicht mehr ausgegeben.
Einige Bundesländer, wie beispielsweise Bayern, sind aus Wirtschaftlichkeitsgründen dazu übergegangen, Leasingfahrzeuge als staatliche Behördenfahrzeuge zu verwenden. Da es sich bei den Fahrzeugen nicht um Behördeneigentum handelt, werden reguläre Kfz-Kennzeichen anstatt Behördenkennzeichen vergeben.
Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen haben hinter der Erkennungsnummer übereinander den ersten und den letzten Monat des Gültigkeitszeitraums angegeben, getrennt durch einen waagerechten Strich. Der Zulassungszeitraum ist zwischen 2 und 11 Monaten innerhalb eines beliebigen 12-Monatszeitraums frei wählbar, jedoch müssen der Anfang und das Ende des Zeitraums mit vollen Kalendermonaten zusammenfallen. Der große Vorteil dieser 1995 eingeführten Kennzeichen ist, dass An- und Abmeldung nunmehr automatisch geschehen und Gebühren vermieden werden, die zuvor für das regelmäßige An- und Abmelden nötig waren. Man findet diese Kennzeichen vornehmlich an Fahrzeugen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, z. B. Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen, aber auch auf Fahrzeugen des Winterdienstes.
Kennzeichen historischer Fahrzeuge
Das Oldtimerkennzeichen (auch „H-Kennzeichen“ genannt), bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.“ § 2 Nr. 22 FZV).
Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass bei einzeiligen Kennzeichen die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Beispiel: AB–DE 123H. Mit dem „H-Kennzeichen“ können – je nach Hubraumgröße des Fahrzeugs – Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden sein. Zudem sind mit Oldtimerkennzeichen zugelassene Fahrzeuge von den mit einer fehlenden Feinstaubplakette einhergehenden Einschränkungen ausgenommen.[5]
Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden uneinheitlich angewandt: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.
In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeituntypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein H-Kennzeichen angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.[6]
Historische Fahrzeuge können auch mit einem roten Kennzeichen (siehe unten) mit der Kennziffer 07 betrieben werden.
Rote Kennzeichen
„Rote Nummer“ ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für:
- Wechselkennzeichen, deren Nummer mit „06“ beginnt, für Kfz-Betriebe und Händler,
- Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit 04 oder 03 (seit dem 1. März 2007) anfängt und
- Oldtimer-Kennzeichen, deren Nummer mit „07“ beginnt.
„Rote Nummern“ existieren seit mindestens den 1920er-Jahren in roter Schrift auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die derzeit mit „06“ oder „07“ beginnt.
„Rote Kennzeichen“ mit der Folgenummer „06“ werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden.
Kurzzeitkennzeichen sind mittlerweile nicht mehr rot, sondern schwarz.
„Rote Nummern“ mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Vor Januar 2007 war die rote „07“-Nummer auch für mindestens 20 Jahre alte Oldtimer vorgesehen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter „07“-Nummer bis zu zehn, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes längliches für einen PKW und ein kleines quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt und Versicherungen bieten oft günstige Tarife hierfür an. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können je nach Zulassungsstelle variieren.
Das „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
Hiernach gilt das „Rote Kennzeichen 07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
- Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
- Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
- Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Die Nutzung des „Roten Kennzeichens 07“ ist in folgenden Ländern zulässig: Andorra Irland Montenegro Seychellen Bahrain Israel Niederlande Simbabwe Belgien Italien Niger Slowakei Bosnien-Herzegowina Kasachstan Norwegen Slowenien Brasilien Kongo Österreich Spanien Bulgarien Kroatien Pakistan Südafrika Dänemark Kuba Philippinen Tadschikistan Elfenbeinküste Kuwait Polen Tschechien Estland Lettland Portugal Turkmenistan Finnland Liechtenstein Rumänien Ukraine Frankreich Litauen San Marino Ungarn Georgien Luxemburg Schweden Uruguay Griechenland Marokko Schweiz Usbekistan Guyana Mazedonien Senegal Vereinigtes Königreich Iran Monaco Serbien Weißrussland Zwar entsprechen das „Rote Kennzeichen“ bzw. das „Kurzzeitkennzeichen“ internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Die Verwendung „Roter Kennzeichen“ kann deshalb im Ausland unter Umständen zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kamen in der Vergangenheit hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz und Benelux) vor. Auf deutscher ministerieller Ebene wird jedoch eine Anerkennung empfohlen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht.[7] Nach neuesten Berichten werden „07“-Nummern ungültig für das Ausland, auch die zum 1. März 2007 geplante EU-Richtlinie wurde nie umgesetzt (DEUVET in [8]).
Die Zulassung von Oldtimern mit rotem „07“-Kennzeichen ist in den o. g. Ländern nach internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher, ein Informationsblatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich.[9]
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1. Januar 1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch „Grüne Karte“ genannt) wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.[10]
Grüne Kennzeichen
„Grüne Kennzeichen“ sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei PKW oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeugs.[11] Ausgegeben werden die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Die Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen und Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist §16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§47a StVZO) und HU (§29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.
Sie gelten für höchstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, wobei oben der Tag, darunter der Monat und darunter das Jahr des Ablaufdatums stehen; danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie eine gültige Versicherungsbescheinigung für fünf Tage. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Versicherungsprämien der Kurzzeitzulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen.
Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirks und eine Nummer, die mit „03“ (seit 1. März 2007) oder „04“ beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau (und meist aus der alten Version der jeweiligen Zulassungsplakette abgeleitet), und das Kennzeichen hat kein Eurofeld am linken Rand (Verordnung, relevant sind Abschnitt 1 sowie 6 und 7). Das „Kurzzeitkennzeichen“ in seiner heutigen Form löste 1998 das rote „04“-Kennzeichen ab, das sich Privatleute von der Zulassungsstelle für maximal fünf Tage geben lassen konnten. Eine Rückgabe des Kurzzeitkennzeichens nach Ablauf ist nicht notwendig, weil es wegen des eingeprägten Datums nicht mehr gültig ist.
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Für Auslandsfahrten werden die nationalen Zulassungsdokumente durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genau genommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahrens gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden. Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
- Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten
Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie z. B. den Händler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.
- (Quelle: Europäische Kommission ([1]))
Ausfuhrkennzeichen
Internationale Kurzzeit-Zulassungen mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Sie sind in Verbindung mit einem internationalen, in vielen Sprachen gedruckten Fahrzeugbrief gültig, der gegen Entwertung des deutschen Fahrzeugbriefes ausgestellt wird. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate betragen. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes (aus diesem Grund fahren z. B. in und um Paris Fahrzeuge mit „abgelaufener“ Nummer, da dort dann nur eine neue Versicherung für ein Jahr beantragt wird). Das Fahrzeug muss daher vor Ablauf des angegebenen Datums ins Ausland ausgeführt worden sein und darf auf deutschen Straßen anschließend nicht mehr bewegt werden. Anfangs war auf der roten Nummer das Ablaufdatum nur auf den Monat genau angegeben, später wurde auf eine tagesgenaue Angabe umgestellt.
Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes, eine rote Stempelplakette (die meist aus der alten Version der jeweiligen Zulassungsplakette abgeleitet ist) und eine Nummer mit zwei bis vier Ziffern, gefolgt von einem Buchstaben, der die laufende Serie angibt und keine besondere Bedeutung hat. Ironischerweise gehören diese internationalen Kennzeichen zu den wenigen Kennzeichentypen, die es nicht mit dem Europa-Merkmal (Sternenkranz) und der Landeskennung gibt. Seit mindestens den 1930er-Jahren bis 1988 hatte das Kennzeichen die Form eines ovalen Schildes, das ein Siegel der Bundesfinanzverwaltung trug. Eine Ausnahme bezüglich des Siegels stellte West-Berlin dar.
Diplomatenkennzeichen
→ Hauptartikel: Diplomatenkennzeichen (Deutschland)
Fahrzeugkennzeichen des diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und gleichgestellte Personen) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise „B“ oder „BN“, sonstiges Botschaftspersonal und Konsulate).
Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden übrigens nicht nur an Personal von Botschaften, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen ausgegeben, jedoch nicht an deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der unter Umständen auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird, jedoch auch nicht an Deutsche) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen. Diplomaten von sehr niedrigem Rang, z. B. Honorarkonsuln, erhalten keine Diplomatenkennzeichen, dürfen jedoch einen „CC“-Aufkleber (Corps Consulaire) anbringen und können je nach Standort ein – einem Behördenkennzeichen ähnelndes – Kennzeichen mit dem Kürzel des Zulassungsbezirks und einer mit „9“ beginnenden Ziffernfolge erhalten.
Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen abhanden gekommen, bekommt das Fahrzeug eine „Alias-Nummer“: Das bisherige Kennzeichen wird durch den Buchstaben „A“ ergänzt und das bisherige Kennzeichen für ungültig erklärt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Dann darf die Zulassungsstelle es wieder ausgeben. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt der Zusatzbuchstabe „B“ zum Einsatz usw.
Fahrzeuge der Leitungsebene Oberster Bundesbehörden
Das Kennzeichen des Dienstwagens des Bundespräsidenten ist 0–1 , des Bundeskanzlers 0–2 , des Außenministers 0–3 , des ersten Staatssekretärs im Auswärtigen Amt 0–4 . Der Bundestagspräsident führt als Ausnahme das Kennzeichen 1–1 .
Die Kennzeichen aller anderen Dienstwagen des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung, des Bundespräsidialamtes und des Bundesverfassungsgerichtes beginnen mit „BD–“.
Kennzeichen der Landesbehörden und der Landtage
Kraftfahrzeuge von Landesbehörden haben teilweise kein Kürzel für eine Stadt oder einen Landkreis, sondern für das jeweilige Land.
Kürzel Land BWL Baden-Württemberg BYL Bayern B Berlin BBL Brandenburg HB Bremen HH Hamburg HEL Hessen MVL Mecklenburg-Vorpommern NL Niedersachsen NRW Nordrhein-Westfalen RPL Rheinland-Pfalz SAL Saarland LSN Sachsen LSA Sachsen-Anhalt SH Schleswig-Holstein THL Thüringen So haben neu zugelassene Polizeifahrzeuge beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Kennzeichen der Form NRW 4–9999. Dabei steht die Ziffer „4“ für das Innenministerium. Auf die regionalen Zulassungen hat man verzichtet, weil die geleasten Fahrzeuge in Stadtgebieten weniger Kilometerleistung erreichen als in ländlichen Gebieten. Um extreme Abweichungen bei den Kilometerständen der Fahrzeuge zu verhindern, können die Fahrzeuge mit NRW-Nummer laufend ausgetauscht werden.
Für Bundeslandkennzeichen gibt es eine Empfehlung für die Benutzung der Ziffer vor dem Trennstrich:
- 1 Landtag
- 2 Reserve
- 3 Ministerpräsident, Staatskanzlei
- 4 Innenministerium
- 5 Justizministerium
- 6 Finanzministerium
- 7 Verkehrsministerium
Für Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Regelung der Unterscheidungszeichen. Die den Unterscheidungszeichen nachfolgende Ziffer ist wie folgt zugeordnet:
- 1 Landesregierung
- 3 Staatskanzlei
- 4, 5, 6 Innenministerium (mit Polizei)
- 7, 8 Innenministerium (mit Katastrophenschutz)
Alle anderen Ziffern sind nicht belegt. Der Mobilitätsbedarf bei den Ministerien wird grundsätzlich über die Fahrbereitschaft der Staatskanzlei ( NRW 3–×××× ) gedeckt.
Kennzeichen von Bundesbehörden
Die Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Bundespost (BP) hatten bis zu ihrer Privatisierung in den 1990er-Jahren eigene Kennzeichen. Bei der Bahn codierten die ersten beiden – nach „DB“ folgenden – Ziffern den Fahrzeugtyp. Bei den Kraftfahrzeugkennzeichen der Deutschen Bundespost wurde zusätzlich nach Postdienst („BP 10“ bis „BP 59“) sowie Fernmeldedienst („BP 60“ bis „BP 99“) unterschieden. Andere Behörden wie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes („BW“; die Zulassungsplakette entspricht der des jeweiligen Kreises, in dem das Fahrzeug zuerst angemeldet wurde; die erste Ziffer steht für die Direktion) oder die Bundespolizei (seit 30. April 2006 „BP“, auslaufend: „BG“), besitzen ebenfalls spezielle Kennzeichen. Bei der Bundespolizei wird durch die ersten beiden Ziffern die Fahrzeugart codiert.
Kennzeichen der Bundeswehr
Der Bundeswehr ist der Buchstabe „Y“ für ihre Kfz-Kennzeichen zugeordnet. „Y“ wurde gewählt, da bei Gründung der Bundeswehr im Jahre 1955 alle in Frage kommenden Kombinationen wie „BW“ bereits vergeben waren und für die voraussichtlich große Anzahl von Militärfahrzeugen das Unterscheidungszeichen (der „Zulassungsbezirk“) nur aus einem Buchstaben bestehen durfte, zumal das Kennzeichen auch noch die deutsche Flagge enthält. Durch den Umstand, dass keine größere Stadt in Deutschland einen mit „Y“ beginnenden Namen besitzt, wurde dieser Buchstabe den Streitkräften zugeteilt. Dass „Y“ als letzter Buchstabe von „Germany“ gewählt wurde, ist nicht belegt.
Weiterhin befinden sich die deutsche Flagge, eine bis zu sechsstellige Nummer und der Stempel der militärischen Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen, das aus militärischem (taktischem) Grund nicht reflektierend ist. Bei den ranghöchsten Bediensteten der Streitkräfte sind auch dreistellige Kennzeichen möglich, dies gilt ebenso für Kennzeichen an handelsüblichen Fahrzeugen der Bundeswehr in den Vereinigten Staaten. Die Nummern werden willkürlich vergeben, das heißt, sie sind an keine Systematik wie Fahrzeugtyp oder Truppenteil gebunden. Dadurch bleibt aus taktischen Gründen der Standort und der Truppenteil des Fahrzeugs unerkannt.
Außerdem nutzt die Bundeswehr bei Fahrzeugen des „BW-Fuhrpark Service“ ein normales Kennzeichen, das mit „SU“ für den Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg) beginnt, danach die Buchstaben „BW“ und anschließend eine beliebige Zahl trägt, z. B. SU–BW 123. Somit sind solche Fahrzeuge, die der Bundeswehr angehören, nicht mehr als solche zu erkennen, es sei denn, man kennt die Buchstaben-Kombination des Kennzeichens (insofern das Fahrzeug nicht in weiß lackiert ist und die Aufschrift des BW-Fuhrparkservices trägt).
Weiterhin gibt es einige Kennzeichen für Erprobungsfahrten, die in roter Farbe mit rotem Rand gedruckt werden. Die Ziffernfolge beginnt mit „06“. Geleaste oder geliehene Fahrzeuge nutzen ebenfalls diese Kennzeichen, jedoch beginnt hier die Ziffernfolge mit „01“. Die Zulassung aller Fahrzeuge der Bundeswehr (mit Ausnahme der Fahrzeuge des Fuhrpark-Services) erfolgt durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rheindahlen. Die Fahrzeuge der Bundeswehr unterliegen einer internen Überwachung in Anlehnung an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, z. B. der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung, und werden in einer technischen Durchsicht gemäß speziellen technischen Dienstvorschriften (TDv) durch eigenes Personal geprüft. Fahrzeuge zivilen Typs, die bei der Bundeswehr als „handelsüblich“ (HÜ) bezeichnet werden (z. B. VW Golf oder Opel Astra), können zur Hauptuntersuchung wie jedes zivile Fahrzeug bei einer amtlich anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) vorgeführt werden.
Die Kfz-Kennzeichen der Bundeswehr werden weiterhin in alter DIN-Schrift und nicht in der neuen FE-Schrift ausgegeben.
Kennzeichen der Bundespolizei
Dienstwagen der Bundespolizei führen die Kennung „BP“, ein Teil des Fuhrparks ist noch mit dem alten Kennzeichenkürzel „BG“ (für die ehemalige Bezeichnung „Bundesgrenzschutz“) zugelassen, das seit der Umbenennung im Jahr 2005 ausläuft.
Die Kfz-Kennzeichen der Bundespolizei und des früheren BGS werden den ersten beiden Ziffern abhängig vom Fahrzeugtyp vergeben:
- Kräder: BP 10 bis BP 12
- PKW: BP 15 bis BP 19
- geländefähige PKW: BP 20 bis BP 24
- PKW (Kleinbusse): BP 25 bis BP 29
- mittlere geländefähige PKW/LKW: BP 30 bis BP 39
- LKW und Omnibusse: BP 40 bis BP 49
- Sondergeschützte Kfz (Panzerwagen etc.): BP 50 bis BP 54
- Anhänger: BP 55
Die Kennung „BP“ wurde bis 1993 an die Deutsche Bundespost ausgegeben. Die Kennzeichen hatten jedoch eine andere Systematik.
Kennzeichen des Technischen Hilfswerks
Das Technische Hilfswerk besitzt ebenfalls ein Behördenkennzeichen mit den Buchstaben „THW“. Vor der Einführung des neuen Euro-Kennzeichens gliederten sich die Fahrzeuge des THW in die Gruppe der Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes ein. Beibehalten wurde grundsätzlich die Ziffernstruktur der Behördenkennzeichen (8000–8999; 80000–89999, der für den Katastrophenschutz verwendete Nummernkreis). Der Kennzeichenbereich wurde mittlerweile um Blöcke mit führender „9“ erweitert. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle des Bundesministeriums des Innern vergeben. Zusätzlich existieren auch beim THW rote Kennzeichen, deren Ziffernfolge beginnt dann mit "06".
Kennzeichen der NATO
Internationale Hauptquartiere der NATO in Deutschland führen auf den amtlichen Kennzeichen ihrer Dienstfahrzeuge als Unterscheidungszeichen ein „X“, dem eine vierstellige Zahl folgt. Auch wenn § 46 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr die Aufgaben der Zulassungsbehörde für diese Fahrzeuge der Zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr übertragen hat, sind Fahrzeuge mit einem „X-Kennzeichen“ keine Dienstfahrzeuge der Bundeswehr. Die Zulassung und technische Überwachung der Fahrzeuge erfolgen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dem Kraftfahrzeugsachverständigengesetz und der 15. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrszulassungsordnung.
Danach müssen die mit „X“ gekennzeichneten Fahrzeuge zur regulären Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Die Sicherheitsprüfung kann aber auch von Werkstätten der Bundeswehr durchgeführt werden. Damit stehen diese Fahrzeuge im Gegensatz zu denen der Bundeswehr mit dem Kennzeichen „Y“, die im Rahmen der „Technischen Materialprüfung“ (TMP) von Fachpersonal der Bundeswehr geprüft werden.
Auch diese Schilder müssen nicht reflektierend sein und es gibt sie nicht in der Euro-Version. Es gibt auch rote Kennzeichen, die mit „X“ beginnen.
Weitere Militärkennzeichen
In Frankreich stationierte Angehörige der Bundeswehr (deutsche Soldaten und deren ziviles Gefolge, d. h. Bundeswehrwehrverwaltung bzw. berechtigte Familienangehörige) haben ein eigenes Nummernschild, das mit „DF“ beginnt und weiße Schrift auf schwarzem Grund hat. Darauf folgen vier Ziffern von 0001 bis 9999, wobei die Zahlenfolge ab 4501 den Angehörigen des deutschen Anteils am Stab des Eurokorps in Straßburg vorbehalten ist. Das Kürzel „DF“ ist ein sogenanntes „französisches Domänenkennzeichen“ (Staatskennzeichen) und bedeutet „Douanes Françaises“. Es handelt sich damit um ein Zollausschlusskennzeichen.
In den Niederlanden stationierte deutsche Soldaten haben dort auch ein eigenes Kennzeichen. Es hat gelbe Schrift auf schwarzem Grund und beginnt mit „AF“. Seit der Änderung des Seedorfer-Vertrages sieht das Kennzeichen anders aus: Es hat schwarze Schrift auf gelbem Grund und ist von normalen niederländischen Kennzeichen nicht zu unterscheiden.
Auch die in Deutschland stationierten Soldaten der US-Streitkräfte verwenden seit 2000 ein Nummernschild, das mit dem deutschen bis auf den Inhalt des Eurobandes identisch ist (sogenanntes „Lookalike-Kennzeichen“; mit „AD“, „AF“, „HK“ oder „IF“ beginnend). Aufgrund von Sicherheitsbedenken wird seit Ende 2005 ein reguläres deutsches Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirks, in der der Soldat stationiert ist, verwendet.
Als temporäre Kennzeichen mit roter Nummer werden auch Kennzeichen mit dem Buchstaben „T“, gefolgt von einer Abkürzung für die ausgebende Garnison und einer Zahl herausgegeben, z. B. T GR ××× aus dem Bereich Grafenwöhr.
Für die Soldaten folgender Länder, die in Deutschland stationiert sind bzw. waren, existieren eigene Kennzeichen:
- Belgien (weiße Schrift auf schwarzem Grund) – seit dem Abzug der belgischen Streitkräfte in Deutschland im Jahr 2004 nur noch vereinzelt für militärische Verbindungselemente zu sehen. Diese Kennzeichen wurden mittlerweile durch weiße Kennzeichen mit roter Schrift ersetzt (landestypisch) und haben die feste Kombination „B–123–X“ (vorangestelltes „B“, gefolgt von beliebiger dreistelliger Zahl sowie einem Buchstaben von A–Z),
- Frankreich (silberne Schrift auf blauem Grund) – seit dem Abzug der französischen Streitkräfte in Deutschland im Jahr 1999 nur noch Angehörigen des französischen Anteils an der Deutsch-Französischen Brigade und französischen militärischen Verbindungselementen in Deutschland vorbehalten,
- Niederlande (weiße Schrift auf schwarzem Grund),
- Kanada (rote Schrift auf weißem Grund),
- Großbritannien gibt für diesen Fall keine gesonderten Kennzeichen mehr heraus. Die Soldaten verwenden dort das reguläre britische Nummernschild, aber auch deutsche Kennzeichen.
Verschiedenes
Ausbau des Systems
Das neue, ab 1956 in Westdeutschland eingeführte System sollte ausreichend sein für einen erwarteten erheblichen Zuwachs an Kraftfahrzeugen bei gleichzeitiger Anpassungsfähigkeit an veränderte europolitische Gegebenheiten. So konnten das Saarland (1957) und die Kreise in der ehemaligen DDR (1991) ohne größere Schwierigkeiten in das System übernommen werden, da für diese bereits im Verordnungsentwurf von 1956 Kennzeichen im sogenannten „Ostzonenverzeichnis“ reserviert waren. Dasselbe trifft auch für die Deutschen Ostgebiete zu, da die Bundesrepublik zum damaligen Zeitpunkt darauf noch Anspruch erhob. Nach dem völkerrechtlichen Verzicht auf diese Gebiete sind letztere jedoch hinfällig.
Ein bekanntes Beispiel für die Verletzung dieser Vorgaben ist der Lahn-Dill-Kreis, dem nach dessen Gründung 1977 das ursprünglich für Leipzig reservierte Kennzeichen „L“ zugewiesen wurde. Nach der Deutschen Einheit wurde Leipzig das „L“ 1991 zugeteilt; nach einer Übergangsphase erhielt der Lahn-Dill-Kreis das neue Kennzeichen „LDK“.
Ein weiteres Beispiel liegt bei dem Unterscheidungszeichen „HS“ vor, das für Halle (Saale) vorgesehen war – analog zu „HW“ für den damaligen Landkreis Halle. Bei der Gebietsreform im Raum Aachen erhielt der neue Kreis Heinsberg 1972 dieses Unterscheidungszeichen und behielt es auch nach 1990.
HZ wurde ursprünglich vom 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 1993 für den Kreis Herzberg ausgegeben (heute EE) und wird seit dem 1. Juli 2007 für den Landkreis Harz verwendet.
Unerwünschte Erkennungsnummern
Die Bundesregierung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. Dies sind: HJ (Hitler-Jugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SD (Sicherheitsdienst) und SS (Schutzstaffel), wobei SD nur von wenigen Zulassungsbehörden nicht ausgegeben wird. Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk unerwünscht, wenn diese eine der o.g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart wären das beispielsweise die Erkennungszeichen „A“, „S“, „D“ sowie „ED“ (z. B. für S–ED), im Kreis Warendorf ist WAF–FE, im Kreis Steinburg IZ-AN („Nazi“ rückwärts gelesen) nicht zugelassen. Bei anderen Zulassungsbezirken gilt ähnliches (Beispiel Köln: K–Z oder K–PD). Allerdings wurden in Einzelfällen diese Kombinationen von Zulassungsstellen vergeben. Es gibt auch Ausnahmen: So ist im Zulassungsbezirk der Region Hannover H–J eine zulässige und vom zuständigen Minister nicht weiter beanstandete Kombination gewesen. Inzwischen werden Kennzeichen mit dieser Kombination von der Region Hannover nicht mehr vergeben. Wenn das Fahrzeug veräußert wird, kann der Erwerber das Kennzeichen – meist gegen Verwaltungsgebühren – ändern lassen.
Anstößige Kombinationen
Im Landkreis Limburg-Weilburg wurde zeitweise die Buchstabenkombination „AA“ (also: LM–AA) nicht ausgegeben, was „Leck mich am Arsch“ bedeutet und als Provokation angesehen wurde. Diese Regelung wurde 1988 außer Kraft gesetzt. Beispielsweise vergibt Stuttgart die Kombinationen S–EX und S–AU sowie Bad Segeberg SE–X bzw. SE-XY ausschließlich als Wunschkennzeichen. Ähnlich sieht es mit der Kombination der Stadt Hanau in Hessen (HU) und den Buchstaben RE aus.
Wunschkennzeichen
- → Hauptartikel: Wunschkennzeichen
Seit mindestens 1994 ist es möglich, gegen eine bundeseinheitliche Gebühr von zurzeit 12,80 Euro (Geb.-Nr. 221 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Online-Reservierung an. Für eine solche Vorabreservierung eines Kennzeichens fällt grundsätzlich eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro an.
Reservierungen
Einige Städte behalten sich weiterhin Kombinationen für spezielle Fahrzeuge vor, wie z. B. TX für Taxen oder S bzw. SW für städtische Fahrzeuge (Stadtwerke).
Die Städte Hanau in Hessen, St. Ingbert und Völklingen im Saarland und die Gemeinde Büsingen am Hochrhein haben eigene Erkennungszeichen, obwohl sie nicht kreisfrei sind. Hanau durfte als größte Stadt des Main-Kinzig-Kreises das Kennzeichen HU behalten, während alle anderen Gemeinden des Landkreises, der seinen Sitz nach Gelnhausen verlagerte, die Kennung MKK erhielten. St. Ingbert (Kennzeichen IGB, gelegen im Saarpfalz-Kreis mit Kennzeichen HOM) und Völklingen (Kennzeichen VK, gelegen im Regionalverband Saarbrücken mit Kennzeichen SB) dürfen als Mittelstädte nach saarländischem Kommunalrecht ihr Kennzeichen führen, Büsingen am Hochrhein (Kennzeichen BÜS, zum Landkreis Konstanz gehörend mit Kennzeichen KN) ist eine deutsche Exklave in der Schweiz und hat ein eigenes Kennzeichen zur Erleichterung der Grenzkontrollen.
Kennzeichen in Filmen
Für Fahrzeuge, die in Fernseh- und Filmproduktionen vorkamen, wurden bei den DIN-Kennzeichen aus Datenschutzgründen damals unzulässige Erkennungsnummern wie z. B. AI oder BG vergeben bzw. bis 1989 das damals nicht existierende Städtekennzeichen P. Hintergrund: Die Buchstaben B, F, G (bis 1992) sowie I, O und Q durften wegen der Verwechslungsgefahr nicht für DIN-Schilder vergeben werden. Teilweise sind diese bei einigen Zulassungsstellen auch für die heutigen FE-Kennzeichen gesperrt. Vereinzelt werden sogar ganze Zulassungsbezirke erfunden.
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- Auswahl
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Film/Serie Zulassungsbezirk Name der fiktiven Stadt bzw. des Zulassungsbezirks Alarm für Cobra 11 –
Die AutobahnpolizeiAP Autobahnpolizei; nach Einrichtung des Landkreises Weimarer Land mit Sitz der Kreisverwaltung in Apolda mit dem Kennzeichen „AP“ wurde diese Kennung in der Serie nicht mehr verwendet. Seitdem wird „NE“ für Neuss verwendet, dort bzw. im Raum Köln-Düsseldorf und Aldenhoven wird die Serie auch gedreht. Alisa – Folge deinem Herzen SÖ Schönroda/Harz (fiktiv) Arme Millionäre STA, M und I In der ersten Staffel wurden nur Autos mit den Kennzeichen „STA“ für den Landkreis Starnberg und „M“ für München gezeigt. In der zweiten Staffel finden sich häufiger Autos mit dem Kennzeichen „I“. Bianca – Wege zum Glück TN Tannenau (fiktiv) Büro, Büro NB In den ersten beiden Staffeln der fiktive Ort Namberg und in der dritten Staffel der ebenfalls fiktive Ort Niederbach wobei die Serie in bzw. bei München gedreht wurde, obwohl „NB“ für Neubrandenburg existiert. Dahoam is Dahoam BFN Baierkofen (fiktiv) Der Bulle von Tölz TÖL Bad Tölz gibt es nicht als Kennzeichen der Polizei. Diese Fahrzeuge tragen in Bad Tölz die Kennung „M“ für München. Der Fahnder G (bis 1990) und GX „G“ für Großstadt, GX seit 1990 für Gleixen (beides fiktiv) Die Welle BE Berlin, obwohl „BE“ für den alten Landkreis Beckum steht. Die Polizisten im Film tragen an der Mütze den Polizeistern von Berlin. BE wurde eingesetzt um die Handlung des Films an jedem beliebigen Ort spielen zu lassen. Dieter – Der Film TÖ Rosengarten (Landkreis Harburg), alle im Film befindlichen Fahrzeuge verwenden das real existierende Kennzeichen „WL“, bis auf das von Dieter Bohlen, der zur Zeit der Produktion in Tötensen lebte. Ein Heim für Tiere AD Adelsheim, das zwar real existiert, jedoch das Kfz-Zeichen „MOS“ für Mosbach führt; „AD“ wurde zur Drehzeit der Serie nicht vergeben und fand früher bei den amerikanischen Streitkräften in Deutschland Verwendung. Gute Zeiten, schlechte Zeiten ET Zu Beginn spielte die Serie noch nicht in Berlin. Autos, die für die Handlung wichtig waren, wurden mit dem fiktiven Kennzeichen ausgestattet. Bei parkenden Autos waren aber teilweise reale Kennzeichen, die im Raum Berlin geläufig waren, zu sehen. Im Stahlnetz des Dr. Mabuse,
Die unsichtbaren Krallen des Dr. Mabuse,
Das Testament des Dr. MabuseP und POL Die Filme spielen in einer nicht bekannten deutschen Großstadt. „P“ war zum Zeitpunkt des Entstehens der Filme noch nicht vergeben und „POL“ für Polizeifahrzeuge wurde spätestens seit Einführung der weißen Kennzeichen in Deutschland nicht mehr vergeben. K11 – Kommissare im Einsatz M–04 und M–06 Es werden nahezu alle Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Nummern zugelassen. Im Allgemeinen werden die Kennzeichen zensiert. Man sieht jedoch manchmal auch Polizeiautos mit roten Kennzeichen in der Serie. Knockin’ on Heaven’s Door NA ohne Ortsangabe Löwenzahn B Bärstadt (fiktiv), obwohl „B“ für Berlin steht. Maddin in Love ALB Altberlebach (fiktiv) Marienhof V In den ersten Folgen für Vorstadt (fiktiv), steht real für den Vogtlandkreis in Sachsen. Mord mit Aussicht LIE Liebernich (fiktiv) Neues aus Uhlenbusch ULB Uhlenbusch, wurde für den Kleinwagen von Tante Appelboom verwendet, während die meisten Fahrzeuge reale Kennzeichen (meist „HE“ für den Landkreis Helmstedt) tragen. Neues vom Süderhof SÖN Südöstliches Niedersachsen, obwohl die Serie im nordöstlichen Niedersachsen spielte Peng! Du bist tot! V Die Großstadt als Handlungsort wird nicht benannt. Angesichts des Drehortes München ist jedoch die Annahme naheliegend, dass die „Beinchen“ des „M“ (für München) einfach übermalt wurden. Das „V“ für den Vogtlandkreis wurde erst zwei Jahre nach Entstehung des Films vergeben. Schule KER Kerkweiler (fiktiv); die Zulassungssiegel wurden bewusst nur undeutlich gezeigt oder durch Schmutz unlesbar gemacht, um keine Rückschlüsse auf ein Bundesland zuzulassen Tessa – Leben für die Liebe TL Torland (fiktiv) Um Himmels Willen KAL Kaltenthal (fiktiv) Verliebt in Berlin GÖB und KA fiktive Orte Göberitz und Kahlene, obwohl „KA“ für Karlsruhe und den gleichnamigen Landkreis existiert Wege zum Glück FA Falkental (fiktiv) Welt am Draht FA ohne Ortsangabe Willkommen in Kronstadt KRO Kronstadt (fiktiv). Kronstadt ist auch der offizielle deutsche Name von Braşov.
Engschrift
Für die alten DIN-Kennzeichen galt: Reichte der Platz für die Zeichen nicht aus, so konnte die (private) Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem trat vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthielten, zum Beispiel „W“ oder „M“, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummernteil, insbesondere in Großstädten. Es wurde meist eine gemischte Schreibweise benutzt, d. h. der Zulassungsbezirk in Normalbreite, die Erkennungsnummer in Engschrift und die Ziffernfolge wieder in Normalbreite.
Für die FE-Schrift wird eine nichtproportionale Schriftart verwendet, d. h. alle Zeichen sind gleich breit. Für normal große Nummernschilder kann in der Regel bei bis zu sieben Zeichen die Normalschrift verwendet werden. Erst bei acht Zeichen wird für alle Zeichen die Engschrift benutzt.Motorradkennzeichen
Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein gebogenes Schild auf dem vorderen Schutzblech (längs zur Fahrrichtung) üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Gleichwohl ist die Verwendung solcher Kennzeichenschilder bis heute nicht verboten, was sie für die Verwendung an Oldtimern interessant macht. Zweiräder, Trikes und verwandte Fahrzeuge haben heute grundsätzlich nur ein Kennzeichenschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Oft geübte Praxis der Kfz-Zulassungsstellen ist es, für Motorräder die einstelligen Nummern, zum Beispiel OH–TP 1 zu reservieren. Die zulässigen Mindestbreiten von Motorrad-Kennzeichenschildern variieren zwischen verschiedenen Landkreisen, so dürfen sie beispielsweise in Oberhavel schmaler sein als in Berlin.
Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder, Mofas, Leichtkraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse „M“ bzw. „S“ und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle führen lediglich ein Versicherungskennzeichen am Heck. Dieses wird ab 1. März jedes Jahres bis Ende Februar des folgenden Jahres (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben und kann bei Banken und Versicherungen erworben werden. Das Schild ist zweizeilig (drei Ziffern und drei Buchstaben), hochformatig und deutlich kleiner als gewöhnliche Kfz-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben. Anhand der drei Buchstaben kann die Versicherungsgesellschaft ermittelt werden.[12] Das Kennzeichen ist keine behördliche Zulassung, da (mit einer Haftpflichtversicherung) die Erlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr durch die ABE des Fahrzeugs dokumentiert wird. Die Schriftfarben sind, im jährlichen Wechsel zum 1. März, schwarz, blau und grün. Das Jahr, in dem das Kennzeichen gültig ist, ist nochmals in der untersten Zeile angegeben. Deshalb ist es nicht möglich, ein Kennzeichen drei Jahre später noch einmal zu benutzen.
Auf dem unteren Rand steht je nach Versicherung „GDV“ (früher: „HUK VERBAND“) oder „ARISA“ (ADAC).
Darüber hinaus gibt es noch rote Kennzeichen, die nur an Händler für Prüfungs- und Überführungsfahrten sowie zur „allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit“ ausgegeben werden. Diese Kennzeichen beginnen immer mit dem Buchstaben „Z“ um einen Missbrauch mit anderen Versicherungskennzeichen zu vermeiden, da in den Begleitpapieren kein spezielles Fahrzeug eingetragen ist.
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- Farben[13] der gegenwärtigen Kennzeichen ab 1. März des jeweiligen Jahres:
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Farbe Jahr Schwarz
(RAL 9005)1990 1993 1996 1999 2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 Blau
(RAL 5012)1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012 2015 2018 2021 Grün
(RAL 6010)1992 1995 1998 2001 2004 2007 2010 2013 2016 2019 2022
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Zulassungsbezirke mit den wenigsten Kraftfahrzeugen
Die folgende Tabelle zeigt die Zulassungsbezirke mit den wenigsten angemeldeten Fahrzeugen in Deutschland (Stand: 2005, Quelle: KBA)
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Platzierung 2005 Vergleich 1998 Stand 2005 Kfz-Bestand
im Jahr 2005398 KF SC 31077 399 SC IGB 30533 400 VK EMD 29355 401 EMD KF 29127 402 BÖ VK 28846 403 HWI EA 28781 404 ZW ZW 27341 405 EA HWI 25366 406 BÜS BÜS 812
Auslandsbesonderheiten
In Australien gibt es in einigen Staaten gegen Zusatzkosten spezielle Versionen des Nummernschildes, die dem deutschen ähnlich sind.
- In Victoria ist das Nummernschild mit dem deutschen bis auf den Inhalt des Eurobandes identisch. Es beginnt immer mit V für „Victoria“ (in Deutschland „Vogtlandkreis“). Neben der normalen Euro-Größe gibt es auch noch ein kleineres Format für Fahrzeuge mit Schilderrahmen US-amerikanischer/australischer Norm.
- In New South Wales gibt es ein ähnliches Schild wie in Victoria, jedoch beginnt es dort immer mit N (in Deutschland „Nürnberg“). Es wird hier zusätzlich auch mit weißer Schrift auf schwarzem Grund angeboten (negative Schriftdarstellung). Das Schild kostet neben den Zusatzgebühren bei der Ausstellung auch noch eine jährliche Luxussteuer. Die Straßenbehörde von New South Wales empfiehlt dieses Nummernschild für „Personen, die ihrem Fahrzeug einen europäischen Touch geben wollen“.
- In Queensland gibt es „Euro-look-alike“-Nummern, die mit einem Q für Queensland beginnen.
Auf Kennzeichen griechischer LKW kann es eine Plakette geben, die der deutschen TÜV-Plakette sehr ähnelt, jedoch wird dort eine serifenbetonte Schrift verwendet.
Siehe auch
- Liste der früheren deutschen Kfz-Kennzeichen-Systeme
- Automatische Nummernschilderkennung
- Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland
- Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland
- Liste aller deutschen Kfz-Kennzeichen mit inoffizieller Gebietseinteilung
- Liste der Kfz-Nationalitätszeichen
- Kfz-Kennzeichen (Österreich)
- Autokennzeichen (Schweiz)
- Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern
- Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland
- Kfz-Kennzeichen der kanadischen Streitkräfte in Deutschland
- Ostzonenverzeichnis
- Vorschläge für die Kfz-Kennzeichen in Deutschland
- Gültigkeitsbeginn der deutschen Kfz-Kennzeichen
- Sachfahndung
Weblinks
- KennzeichenNavigator Deutschland – Kennzeichengesteuerter Informationspool für und über Deutschland
- Suche nach Kfz-Kennzeichen nach Herkunftskürzeln, Städten und Landkreisen
- Ort zum Kennzeichen-Kürzel suchen und umgekehrt
- Wissenswertes über deutsche und europäische Kennzeichen
- Übersicht über die gesamte deutsche Nummernschildgeschichte
- Weitere, auch historische Informationen zu deutschen Kennzeichen
- Fotos deutscher Nummernschilder, mitunter auch von sehr seltenen
- Weitere Informationen zu deutschen Nummernschildern
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e Michael Ossenkopp, „Kein Wunsch-Kennzeichen für den Kaiser“, Beilage „Automobil“ C2, Berliner Zeitung, 22./23. September 2007
- ↑ § Anlage9 StVZO Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
- ↑ „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, 25. April 2006, in Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 21 vom 29. April 2006
- ↑ Neue Polizeifahrzeuge in blau-silber und neuem Nummernschema
- ↑ http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3_9.html
- ↑ TÜV Süd: Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
- ↑ Quellen: ADAC, AvD, div. Zulassungsstellen
- ↑ „Bundesverkehrsministerium: keine Rote 07 im Ausland! Traurig aber wahr!“, Meldung vom 3. August 2007, DEUVET - Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e. V.; Zugriff 30. Sept.2007)
- ↑ DEUVET, 2004
- ↑ ADAC, 2006
- ↑ Quelle: § 10 KraftStG
- ↑ „Suche nach Versicherungen zu Mofakennzeichen“ bei gdv.de
- ↑ Anlage FZV 12 (zu § 27 Abs. 1 Satz 4)'
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