- Hafenkapitän
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Ein Hafenkapitän ist eine Amtsperson, die in einem großen Hafen für Schiffsbewegungen, Sicherheit und nautische Verwaltung verantwortlich ist. Die ihm unterstellte Behörde wird in Deutschland Hafenamt oder Hafen- und Seemannsamt genannt.
In der Bundesrepublik Deutschland repräsentiert der Hafenkapitän die zuständige Hafenbehörde.[1] Durch entsprechende landesrechtliche Vorschriften und Verordnungen werden Aufgaben und die Besoldung des Hafenmeisters geregelt.[2][3][4]
In kleineren Häfen ist ein Hafenmeister zuständig, in Marinestützpunkten ein militärischer Hafenkapitän.
Die englischsprachige Bezeichnung ist Harbourmaster oder Captain of the Port. Die zugehörige Behörde heißt Port Authority.
Quellen
- ↑ Organigramm des Bremischen Hafenamtes
- ↑ Ortsgesetz für die Benutzung des Alten Hafens und des Neuen Hafens in Bremerhaven (Bremerhavener Hafenordnung – HafOBrhv) vom 27. März 2000
- ↑ Bremer Hafenbetriebsgesetz vom 1. Januar 2001
- ↑ HmbBesG - Hamburgisches Besoldungsgesetz vom 22. Mai 1978 in Verbindung mit Anhang 1 zum HmbBesG
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Hafenkapitän – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Dienstleistungsberuf
- Hafeninfrastruktur
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