- Haltestellenkap
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Das Haltestellenkap ist eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel, deren Fahrbahnrand bis an den durchgehenden Fahrstreifen für Busse oder an den Verkehrsraum der Straßenbahn vorgezogen ist.[1]
Zu den Vorteilen eines Haltestellenkaps zählen die geringe Baulänge sowie die Möglichkeit, dicht am Bordstein (beispielspielsweise Kasseler Sonderbord) anzuhalten, um den Fahrgastwechsel zu erleichtern. Ferner ist besonders bei beengten Straßenverhältnissen das Aufstellen von Wartehäuschen oft nur möglich, wenn man den Fußweg durch Haltestellenkaps verbreitert. Das haltende Fahrzeug erleichtert auch das Überqueren der Fahrbahn für die Ein- und Aussteiger. Sinnvoll ist daher die Kombination von Haltestellenkap und Querungsanlage. Des Weiteren befindet sich der Bus oder die Straßenbahn beim Verlassen der Haltestelle an der Spitze des Fahrzeugstromes. Dies kann den öffentlichen Nahverkehr beschleunigen.
Es hat gegenüber anderen Haltestellenbauformen (wie etwa der Busbucht) den Nachteil, dass vor allem bei mehreren Haltestellenkaps hintereinander der übrige Verkehrsfluss gestört wird. Deshalb sollten die Einsatzgrenzen bei einer maßgebenden Verkehrsstärke von 1500 Kfz/h und einem Fahrzeugtakt von mehr als zehn Minuten liegen.[2]
Haltestellenkaps sind nicht geeignet, wenn Fahrzeuge über längere Zeit warten müssen, wie beispielsweise an Verknüpfungspunkten oder Endhaltestellen.
Normen und Standards
- Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ)
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)
Einzelnachweise
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 69.
- ↑ Günter Wolf: Strassenplanung. Werner Verlag, München 2005, ISBN 3-8041-5003-9, S. 294.
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